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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tatzenbaer am 04. August 2010, 17:07:18

Titel: Keine Verfügungsgewalt über Vermögen
Beitrag von: tatzenbaer am 04. August 2010, 17:07:18
In der Privatinsolvenz hat man keine Verfügungsgewalt über Vermögen.

Frage: Das nicht pfändbare Einkommen ist also auch nicht frei verfügbar?
Muß ich bei jedem kleinen Einkauf (z.B. auch Lebensmittel) den TH fragen?
Kann ich dann also gar nicht auf ein "Konto mit Guthabenbasis" zugreifen?
Kann ich auch vom nicht pfändbaren Einkommen keine Online-Überweisungen
tätigen? Kann man z.B. dann nicht mal eine CD oder ein Buch bei Amazon bestellen?

Viele Grüße

Tatzenbaer
Titel: Re: Keine Verfügungsgewalt über Vermögen
Beitrag von: Feuerwald am 04. August 2010, 18:37:10
Frage: Das nicht pfändbare Einkommen ist also auch nicht frei verfügbar?

- doch, siehe § 36 InsO.


Muß ich bei jedem kleinen Einkauf (z.B. auch Lebensmittel) den TH fragen?

- das wäre doch mal ein Akt zur Totalbeschäftigung weiterer 3 Mio. Juristen in diesem Land.  Nein, Sie müssen natürlich nicht fragen ob Sie Eier beim Bauern kaufen oder Gemüse auf dem Biohof oder ne Scheibe Wurst beim Metzger Ihres Vertrauens.   


Kann ich dann also gar nicht auf ein "Konto mit Guthabenbasis" zugreifen?

- doch, das wird freigegeben und gut ist es.

Kann ich auch vom nicht pfändbaren Einkommen keine Online-Überweisungen
tätigen?

- nach Freigabe des Kontos durch den TH geht das i.d.R. problemlos.