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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: keiner hilft???? kann denn keiner mal ne ausführliche vernünftige antwort geben?  (Gelesen 2087 mal)

Kathi0688

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Hallo ich bin neu hier:)...Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.... also es geht darum das mein Freund sich seit kurzen im Privatinsolvenzverfahren befindet wir wohnen schon seit einen Jahr zusammen. Ich bin jetzt Schwanger und das Baby kommt nächstes jahr im Juni ..Meine Frage ist ob mein Freund für mich Unterhaltsverpflichtet ist da ich sehr wenig verdiene. Ich mache derzeit ein praktikum und bekomme nur 300 euro netto und mein Kindergeld , mein Freund verdient bald mehr da er einen neuen Job hat. unsere miete beträgt fast 600 euro mit strom und da wollte ich jetzt mal Fragen OB ER dann Unterhaltsverpflichtet für mich ist???  ich wäre sehr Froh wenn Mir jemand Helfen könnte...... :dntknw: :dntknw:
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 20:41:52 von Kathi0688 »
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rookie

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Re: Ich hab ne Dringende Frage...
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2009, 18:26:34 »

Die Antwort ist Nein solange sie nicht verheiratet sind....lediglich gegenüber dem Kind sobald es geboren ist, ist Ihr Freund unterhaltspflichtig was die Pfändungsgrenzen anbelangt

« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 18:30:56 von rookie »
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Kathi0688

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Re: Ich hab ne Dringende Frage...
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2009, 18:30:22 »

aber ich verdiene doch viel zu wenig und dann müssten wir ja ergänzend hartz 4 beantragen das wäre ja noch blöder....das geld würde ja gerade für die ausgaben reichen :cry:...das kann doch nicht normal sein....wenn man hartz 4 hat wird ja auch alles angerechnet da wir ja ein eheähnliches verhältnis haben.....
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rookie

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Re: Ich hab ne Dringende Frage...
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2009, 18:32:06 »

Berücksichtigt werden nur Ehegatten, leibliche und Adoptivkinder........so ist das...
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Kathi0688

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Re: Ich hab ne Dringende Frage...
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2009, 18:33:41 »

das beste ist ich frag da bei dem Treuhänder nochmal.....es wäre ja echt schwachsinn wenn man dann noch hartz 4 beantragen müsste
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Scarlett

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Re: Ich hab ne Dringende Frage...
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2009, 19:08:30 »

..........oder heiraten :biggrin:
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

Feuerwald

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ohne genau nachgeschlagen zu haben:

Im § 850c ZPO steht

... Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag .....


und im § 1615l BGB kann man lesen ...


Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt ...

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.



Jetzt müsste man noch Feinheiten herausfinden, wann, wie und ob da doch noch eine Chance besteht.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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