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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kfz...  (Gelesen 2793 mal)

sitara1410

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Kfz...
« am: 10. April 2008, 16:16:29 »

Hallo,

aufgrund der Rückbuchungen seitens des IV wurde mir mein in der Finanzierung befindliches Auto weggenommen. Anschaffungspreis 20,0000 €, 2 Jahre alt -naja es wurde geschätzt und angeblich für 3.600 € verkauft...  :wink: Einen Beleg darüber hab ich bis heute nicht zu sehen bekommen..

Nun fehlen noch ca. 10.000€ Restschuld, die ich bezahlen soll. Dem IV nannte ich die zuständige Bank als Gläubiger. Nun kam letztens ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Ich solle sofort zahlen ansonsten...blablabla

Ich teilte dies meinem IV mit und er sagte ich solle Widerspruch einlegen, weil es sich um eine Forderung aus einer Insolvenz handelt. Hab ich dann auch gemacht.....

Heute kam ein weiteres Schreiben vom Amtsgericht in dem man mir u.a. mitteilt:  Sie haben einen Widerspruch eingelegt, obwohl ein Insolvenzverfahren eröffnet sein soll. (ja, hab ich auf anraten des IV!!!) dann ganz viel Text (sie bitten um Übersendung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses...) und unten steht: Desweiteren wird mitgeteilt, dass Ihnen im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis nicht mehr zusteht,  den Widerspruch zu erheben, da die Verwaltungsbefugnis auf den IV übergegangen ist.

Wieso reitet mich mein IV überall rein? Genauso ist es wie in einem anderen Thread von mir geschrieben, ja auch mit dem Finanzamt gelaufen....

Ich habe eben bei diesem Amtsgericht angerufen und dem "gutaufgelegtem" Herrn die Sachlage geschildert. Der meinte dann mit einem ziemlich frechen Ton, dass ich nicht das tun soll was der IV mir sagt, sondern das ich das tun soll, was das Amtsgericht von mir verlangt......

Habe das Schreiben gerade an meinen IV gemailt und um weitere Bearbeitung gebeten....

Hier...... stand eine Art Gefühlsausbruch den ich meinerseits gelöscht habe.....jammern nützt nichts oder wie war das noch...?

Ganz liebe verzweifelte Grüße, sitara....

« Letzte Änderung: 10. April 2008, 18:16:01 von sitara1410 »
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ThoFa

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Re: Kfz...
« Antwort #1 am: 10. April 2008, 17:12:48 »

Hallo,

Bin mit meinem Latein am Ende....geht das die nächsten 7 Jahre so weiter...? Alle behandeln mich wie das Letzte. Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet und wollte mir meinen Traum von der Selbständigkeit erfüllen, okay - das ist schief gegangen aber muss man jetzt alles hinnehmen?

Ihnen wird meine Antwort nicht gefallen.

Sie haben hier nach unerlaubter Handlung gefragt, Ihnen wurde empfohlen den Widerspruch nicht zurückzuziehen, Sie haben es trotzdem gemacht.

Sie haben nach der Steuererklärung gefragt, Ihnen wurde erklärt, dass der IV dafür zuständig ist und Sie dieses durchsetzen müssen. Sie bitten leiber das Finanzamt um eine Schätzung.

Natürlich bleibt es Ihnen selber überlassen, was Sie letztendlich machen. Aber jammern Sie dann nicht hier rum, wie ungerecht die Welt doch ist. Sie erhalten hier Tipps und Ratschläge, wenn Sie diese nicht annehmen können (wollen), dann dürfen Sie sich auch nicht beschweren.
Mit einer vernünftigen Beratung hätten Sie all diese Probleme nicht.

Nun zur Sache. Mahnbescheid an IV schicken und nichts mehr machen. Lassen Sie den Gläubiger doch Geld verschenken, es handelt sich um eine Insolvenzforderung, die ohnehin der RSB unterliegt.

Jeder wird so behandelt, wie er/sie es zulässt. Sie haben nun wahrlich keinen Grund mit gesenkten Haupt durch die Gegend zu ziehen. Sie haben versucht etwas auszubauen und eine Selbständigkeit gewagt. Damit gehören Sie zu einer elitären Gruppe, denn 90 % der Bevölkerung hat nicht "den Arsch in der Hose" diesen Schritt zu wagen.
 
MfG

ThoFa
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MissTraut

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Re: Kfz...
« Antwort #2 am: 10. April 2008, 17:29:17 »

Hallo Sitara,

das Fahrzeug wurde durch wen veräußert ? Finanzierungsbank oder Insolvenzverwalter ? Wenn IV verwertet hat, muß er im Vorfeld der Bank eine Bewertung zukommen lassen damit die Bank prüfen kann, ob sie nicht doch besser verwertet. Hat die Bank verwertet wird in der Regel ein Gutachten erstellt. Dies kannst Du Dir in Kopie von der Bank schicken lassen.  Auch kannst Du Dir von der Bank die sicherlich erfolgte Schlußabrechnung in Kopie zukommen lassen. Was mir nicht so ganz klar ist, warum und von wem ein MB beantragt wurde. Eigentlich wird die Restforderung beim Insolvenzverwalter angemeldet und der Vorgang wird für die Bank geschlossen, aber da ist die Bearbeitungsweise sicherlich auch von Bank zu Bank unterschiedlich.

Sei es drum, ich würde allen Schriftverkehr mit Forderungen an IV weiterleiten. Nach meinem Wissen ist er nun letztlich derjenige, der die weiteren Schritte übernehmen muß.

Ich empfinde es manchmal auch nicht prickelnd, daß ich derzeit noch nicht wirklich selbstbestimmt leben kann, auch ich muß gewisse Vorgaben des IV einhalten. Aber ich weiß auch eines, sobald das Verfahren geschlossen wird und ich die Wohlverhaltensperiode hineingleite, wird es besser ... nein, dann wird es richtig gut  und da vertrau ich mal ganz locker auf viele viele Beiträge in diesem Forum  :wink:

Insolvenz sind doch ab Eröffnung sechs Jahre ... so steht es in meinen Unterlagen geschrieben ...

Kopf hoch, Sitara, es kommen auch wieder bessere Zeiten, sofern man sich nicht selbst kontraproduktiv verhält

LG
MissTraut

P.S.: Ich gebe ThoFa absolut recht, ich für meinen Teil hätte dieses Forum gerne früher entdeckt bzw. hätte mir früher  mal die Mühe machen sollen danach zu suchen. Ich hätte den einen oder anderen guten Ratschlag sicher umsetzen können, auch wenn ich mich über meinen IV nicht beschweren kann. Da hab ich wohl offenbar Glück gehabt und jemand erwischt der mir gegenüber extrem fair ist, auch wenn man dies kaum glauben mag.



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sitara1410

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Re: Kfz...
« Antwort #3 am: 10. April 2008, 18:11:04 »

Hi...erstmal mal wieder vielen Dank für die Antworten!

2. nehme ich jeden Rat hier dankend an, muss aber letztendlich selbst entscheiden. Im Falle der Rücknahme des Widerspruchs der unerlaubten Handlung verlief es so, dass die Krankenkasse mir eine Klage "androhte", worauf ich mir für einige € eine Auskunft bei einem Rechtsanwalt holte, der mir dazu riet ganz klar den Widerspruch zurückzunehmen, da ich keine Chance hätte. Also hörte ich in dem Fall letztendlich auf den Rechtsanwalt.

3. Finanzamt: Auch hier habe ich gerne die Tipps angenommen und den IV und das FA über den §34 AO informiert. Keinerlei Regung beim IV und das FA bzw. der Sachbearbeiter am Telefon sagt klipp und klar, dass ich für die Erstellung und Abgabe zuständig bin und das nun mit Zwangsgeld gerechnet werden muss, wenn ich nicht sofort wenigstens schriftlich um eine Schätzung bitten würde.

Um nicht noch alles zu verschlimmern habe ich dieses nun getan.

4. es tut mir leid und ich bereue meinen Gefühlen hier kurz freien Lauf gelassen zu haben. Ich möchte weder rumjammern noch Mitleid erwecken. Ich hab einfach etwas von der Seele geschrieben, was ich besser für mich behalten hätte. Kommt nie wieder vor!

5. trotz allem bedanke ich mich für die Tipps und Ratschläge, die mir auf jeden Fall geholfen haben!

@MssTraut: Die Finanzierungsbank hat das Fahrzeug veräußert und auch den Mahnbescheid beantragt, obwohl der IV ihnen die Insolvenz mitgeteilt hat.

LG sitara
« Letzte Änderung: 10. April 2008, 18:12:45 von sitara1410 »
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ThoFa

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Re: Kfz...
« Antwort #4 am: 10. April 2008, 18:39:57 »

Hallo,

Sie dürfen hier grundsätzlich soviel jammern wie Sie wollen, für die Bearbeitung haben wir hier unsere weibliche Fraktion.  :wink:

Nur jammern Sie nicht über die angeblichen Ungerechtigkeiten, die Ihnen verfahren, wenn dem halt nicht so ist. Wenn Sie Ihre Rechte nicht durchsetzen, dann liegt das nicht an der Ungerechtigkeit der Welt, sondern an Ihnen ganz alleine. 

Sie waren selbständig, dann wissen Sie doch, dass Ihnen nichts geschenkt wird. Lassen Sie sich doch durch diese blöde Insolvenz nicht das Rückgrat nehmen, sondern zeigen den "Gegnern" auch mal die Zähne. Und wenns dann noch notwendig ist, ja dann jammern Sie eine Runde im Forum, dann haben Sie auch eine Aufbauhilfe verdient.  :wink:

MfG

ThoFa
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MissTraut

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Re: Kfz...
« Antwort #5 am: 10. April 2008, 19:52:59 »

Hallo Sitara,

wundert mich zwar wegen MB seitens der Finanzierungsbank  :gruebel:... aber nun denn, müssig länger darüber zu lamentieren, ist eh gegessen. Sei es drum, Du bist in Inso und somit ist gerade für diese Art von Schriftverkehr bzw. Schreiben Dein IV zuständig. Leite zukünftig solche Schreiben an ihn weiter und freu Dich darüber, daß er praktisch Deine Arbeit macht. Im Zweifelsfalle würde ich den Gläubigern die sich jetzt noch bei Dir direkt melden eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses zukommen lassen und dem IV natürlich die Post. Telefoniere nicht mit anderen Gläubigern, bringt nicht wirklich viel und zum anderen hast Du nichts schriftliches in den Händen.  Wie sag ich es doch immer wieder so gerne, in die Insolvenz zu gehen ist nun mal kein Spaziergang bei Sonnenuntergang ... aber darüber muß man sich im klaren sein ... und ja, zwischendurch ist jammern absolut erlaubt  :whistle: Ist die Insolvenz abgeschlossen, geht die "Wohlfühlperiode" los(ich liebe dieses Wort, wo hab ich das hier nur gelesen?) und dies sollte man immer vor Augen haben.

LG
MissTraut
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