Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Troja am 06. Mai 2010, 16:13:01

Titel: KFZ anmelden, Unklarheiten bei Käufer, Halter etc.
Beitrag von: Troja am 06. Mai 2010, 16:13:01
Hallo,
ich weis, dass das Thema schon mehrfach gepostet worden ist, aber irgendwie bin ich mir noch nicht sicher:

Mein Antrag auf Regelinsolvenz ist beim Gericht. Nun ist mein Auto (Restwert 200 Euro) mit dem ich zur Arbeit fahren mussen, defekt. Mein Freund hat gerade für sich ein Auto gekauft, würde es mir aber zur Nutzung überlassen (Wert des Fahrzeuges 2.000 €). Ich müsste es nur auf mich ummelden und versichern.

Nun zu meiner Frage: Im Fahrzeugbrief steht noch nicht mein Freund - sondern noch der Vorbesitzer - das Auto ist auf noch auf diesen zugelassen. Wenn ich nun mit dem Brief und Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle gehe, um das Fahrzeug auf mich zuzulassen und zu versichern, wer wird dann in den Fahrzeugbrief eingetragen? Wenn ich darin stehe, sieht es doch so aus, als wenn ich der Besitzer bin, oder? Und das gibt Probleme mit dem TH? Muss ich das angeben?

Danke für Eure Antworten.
Das ist wirklich ein super Forum mit ganz tollen Leuten.
Titel: Re: KFZ anmelden, Unklarheiten bei Käufer, Halter etc.
Beitrag von: paps am 06. Mai 2010, 20:06:38
Mal abgesehen davon, dass Versicherung, Halter und Eigentümer unterschiedliche Sachen sind.

Ich würde aus Sicherheitsgründen auch die Anmeldung auf den Freund vornehmen.
Im Nutzungsvertrag kann ja dann die Bezahlerei und die Versicherung geklärt werden.