Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pechundpleite am 09. September 2009, 13:54:04
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Hallo,
im Rahmen meines Insolvenzverfahrens wird wohl nun doch auch mein KFZ mittels einer Austauschpfändung in die Masse einfließen. Wie wird der Wert des KFZ ermittelt. Unser 7 jahre altes KFZ hat nen unreparierten Unfallschaden vorn und hinten. Zudem ist es mit 170000km nicht Scheckheftgepflegt und es stehen größere Reparaturen an. Außerdem hat es keinen Rußpartikelfilter. Habe ich Anspruch auf einen Gutachter zur genauen Wertermittlung, da ich den Wert wesentlich geringer als der IV sehe.
Der IV hat mir angeboten einen bestimmten Betrag zu zahlen, um das Auto rauszulösen. Ich kann das Geld aber nicht aufbringen und meine Eltern sind Renter und können da nichts mit beisteuern. Heißt das Auto geht so oder so in die Masse. Ich brauche aber ein KFZ um in die Arbeit zu kommen, das hat mir der IV auch zugestanden. Heißt ich muss mich jetzt um ein zuverlässiges KFZ kümmern: ist nicht gerade einfach, da durch die Umweltprämie der KFZ Markt in dem Preissegment abgegrast ist. Wie lange hätte ich Zeit ein anderes Auto zu besorgen? Bzw bekomme ich den Betrag, der mir zugestanden wird sofort ausbezahlt, oder erst dann wenn das andere Auto verwertet ist?
Das Auto was er mir laut Berechnung vom Wert zustehen würde, gibt es aber nicht mehr auf dem Markt. Kann ich verlangen, dass mir dann der IV das Auto besorgen soll?
Bin ich verpflichtet mir bei der Auszahlung von dem Betrag ein anderes Auto zu kaufen, oder kann ich das Geld erstmal zurück legen. Hätte zur Not die Möglichkeit auf das KFZ von der Lebensgefährtin zurückzugreifen. Dies aber nur Übergangsweise, da sie durch unser Kind mobil sein muss (Arzt, etc.)
Wie ist eure Erfahrung hier?
Gruß
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Im Normalfall sehen die Treuhänder einen Fahrzeugwert bis zu 1200 Euro als akzeptabel an um es nicht zu pfänden wenn man es zur Ausübung den Berufes bzw. für den Arbeitsweg braucht.
Wie gesagt im Normalfall. Manche Th`s sind halt nicht normal...
Versuche mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Was will er denn gezahlt haben ?
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2500 €. Auto ist von mir und meiner Freundin gekauft und auf sie zugelassen.
Naja, dann geht es halt weg.
Weiß jemand, wie das abläuft: kommen die mit dem Austauschfahrzeug angefahren und nehmen das andere gleich mit? Weil das Auto laut Rechnung können die mir gern hinstellen, das kann man so nämlich nicht kaufen.
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Warte ab was passiert....können doch mit nem Schlepper kommen...hoffendlich kostet es richtig Asche für den TH
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Auto ist von mir und meiner Freundin gekauft und auf sie zugelassen.
Und wieder die beliebte Frage: Wer steht im Kaufvertrag? Etwa beide?
Wer steht im Brief?
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KV beide, Zulassung auf sie mit mir als Mitnutzer.
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Seit wann wird ein Mitnutzer im Fahrzeugbrief eingetragen?
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Vericherungstechnisch meinte ich.. aber egal. Scheinbar hat hier niemand Erfahrung mit einer Austauschpfändung. Hierum geht es und nicht wer irgendwo eingetragen ist. Mir ist bewusst, dass das im Rahmen der Insolvenz wichtig ist- nur interessiert mich eher der Ablauf wann und ob die mit nem Schlepper kommen und mir das "zumutbare" KFZ vor die Nase stellen.
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Pechundpleit schau Dir doch mal § 811a ZPO an - der sollte Dir hier weiterhelfen.
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Das Problem ist nicht der Prozess einer Austauschpfändung, sondern ob diese unter den gegebenen Umständen überhaupt durchzuführen sei!!!
Sie bringen auch hier wieder 2 Töpfe unter einen Deckel. Wie Sie versciherungstechnisch behandelt werden hat mit der Zulassung nichts zu tun. Die Zulassung des Fahrzeugs kann immer nur auf eine Person (natürlich oder juristisch) erfolgen. Die Zulassung ansich sagt aber nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Einzig und allein ist hier der Kaufvertrag ausschlaggebend. Welchen aktuellen Wert besitzt das Fahrzeug?
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Wert ist ca. 4000 € lt. Schwacke, aber da sind die Schäden und anstehenden Reparaturen noch nicht berücksichtigt: Frontschaden vorn und hinten. Schaden am Radkasten, defekter Tacho, defekte Scheibenreinigungsanlage, defekte Antenne...etc, um annähernd auf den Wert zu kommen sollten diese Reparaturen durchgeführt werden.
1500 € würden sie mir zugestehen. 2500 € soll ich noch auslösen. Im Besitz ist das Fahrzeug von mir und von meiner Freundin (stehen beide im Kaufvertrag).
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Es geht nicht um Besitz sondern um Eigentum. Trotzdem gehört Ihnen das Auto doch nur zur Hälfte. Oder sehen Sie das anders? Warum erzählt dies niemand dem IV/TH? Wie soll denn dann eine Austauschpfändung möglich sein?
Wenn der IV/TH Ihre Hälfte immer noch nicht für unpfändbar hält, dann lassen Sie das Inso-Gericht entscheiden, s. dobs.
Und wenn das nichts hilft und der Wert immer noch streitig ist, teilen Sie dem IV die Schäden mit. Vielleicht können Sie auch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur beifügen. Außerdem kann er gleich die Hälfte der Kfz-Steuer, der Versicherung etc. zahlen. Ich schätze, spätestens dann verliert er das Interesse an der Karre.
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Also bei mir ist es fast ebenso.
Meine Frau und ich sind jeder für sich in INSO.
Wir haben einen Peugeot der 3 Jahre alt ist. Er wird immernoch von uns finanziert Rest ca: 7300 € (Schwackewert ca: 7500 €), wurde mit der bank und dem Th so vereinbart.
Wir stehen beide im Kaufvertrag und es ist auf mich zugelassen.
Der Th bot mir an das Auto zu behalten.
Ich solle 700 € zahlen und er beantragt bei Gericht einen sogenannten Verwertungsbeschluss.
Dann können wir es behalten.
Komischerweise hat aber der Th meiner Frau überhaupt nichts diesbezüglich verlangt.
Bestimmt weil ich der Halter bin.
Ich verstehe deshalb nicht, dass Dein Th wegen dieser alten "Karre" so'n Gewese macht.
Ich würd es darauf ankommen lassen, soll der sich doch damit rumschlagen, denn zur Arbeit wirst Du mit dem defekten Auto sicherlich kaum noch fahren können, oder!?
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Was ist das denn? Hoffentlich führt der TH auch den größten Teil der 700,00 € an die Bank ab, sonst zahlen Sie gleich doppelt.
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Ja so ist eben das Deutsche "RECHT"!
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hallo pechundpleite,
habe das auch schon früher mal gesagt, ein TH ist ein insolvenzverwalter und nicht ein gebrauchtwagenhändler, bitte ihm 500,- euros und mehr nicht.
so eine ruine wie du den wagen beschrieben hast muss er erstmal auf dem markt verkaufen. ich habe meinen wagen, damals vor 6 jahren auch zurückgekauft für 3.500 nur mit dem unterschied dass er den doppelten wert hatte. achja immer ratenzahlung aushandeln, sieht ja sonst aus, als
ob du geld hättest :gruebel:.
grüsse newman
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Ja so ist eben das Deutsche "RECHT"!
aus der Sicht desjenigen, der sich gern übers Ohr hauen lässt, ist das meistens so
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Im Normalfall sehen die Treuhänder einen Fahrzeugwert bis zu 1200 Euro als akzeptabel an um es nicht zu pfänden wenn man es zur Ausübung den Berufes bzw. für den Arbeitsweg braucht.
Wie gesagt im Normalfall. Manche Th`s sind halt nicht normal...
Also jetzt nicht, um in die Arbeit zu kommen, sondern als Arbeitsmittel.
Sprinter- Verkaufsfahrzeug mit diversen Spezialeinrichtungen (Kühlung usw.)
Wert > 1.200 €
Ändert das irgendetwas?
Gruß Leopold Bloom
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aus der Sicht desjenigen, der sich gern übers Ohr hauen lässt, ist das meistens so
Was heisst das?
Ich habe das nicht einfach nur so hier reingeschrieben, sondern ich dachte das mir da jemand einen guten Rat geben könnte!
Also wenn Du der Meinung bist, ich lasse mich gern über's Ohr hauen, dann schreib mir doch bitte, was ich nun machen soll?
Ich bin doch dem Th sowieso ausgeliefert.
Ich bin aber keiner der sich über's Ohr hauen lässt!
Schreibt mir doch bitte, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll!
Gruß TM
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Okay, wieder ernsthaft. Ich habe über das Problem noch mal nachgedacht und noch Verständnisfragen:
1. Ist es ein Verbraucherinsolvenzverfahren, d.h. mit IK-Az?
2. Ist das Fahrzeug an die finanzierende bank sicherungsübereignet?
3. Trau ich schon gar nicht mehr zu fragen: Stand des InsO-Verfahrens? Bereits aufgehoben?
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1. Ist es ein Verbraucherinsolvenzverfahren, d.h. mit IK-Az?
2. Ist das Fahrzeug an die finanzierende bank sicherungsübereignet?
3. Trau ich schon gar nicht mehr zu fragen: Stand des InsO-Verfahrens? Bereits aufgehoben?
1. IK
2. Fahrzeugbrief hat die Bank
3. InsO ist am 19.06.09 eröffnet worden
Raten werden mtl. weitergezahlt von uns.
Bank hat bisher noch nichts unternommen.
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Dann frag ich mich, auf welcher Grundlage Ihr TH das Fahrzeug bzw. Ihre Hälfte daran verwerten will bzw. was in dem Verwertungsbeschluss stehen soll. Wenn der Wagen an die Bank sicherungsübereignet ist, dann hat die Bank ein sog. Absonderungsrecht, §§ 50 ff InsO. Der TH ist aber im vereinfachten Insolvenzverfahren – und in einem solchen scheinen Sie sich zu befinden - nicht zur Verwertung von Gegenständen berechtigt, an denen ein Absonderungsrecht besteht, § 313 Abs. 3 InsO. Ich halte das Vorgehen Ihres TH für unzulässig. Ich würde ihn auf die genannten Vorschriften hinweisen und dann sehen, was passiert.
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Vielen Dank,
ich habe es schon getan.
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Die Reaktion des TH würde mich hier interessieren. ???
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Hallo Insogemeinde!
Ich habe heute Neuigkeiten über o.g. Problem mit dem Auto (700 € Verwertungsbeschluß).
Ich habe gerade mit dem Insolvenzgericht telefoniert, dort wurde mir gesagt, dass es so in Ordnung ist.
Das Auto hat einen Wert lt. Schwacke von 7600 €, die Restkreditsumme beträgt ca. 5900 €.
Damit hat das Auto einen höheren Gebrauchswert als die Restkreditsumme.
Die 700 € machen wohl die Differenz aus.
Also das was der TH in meinem Fall getan hat ist ok.
Ich erhalte noch vom Insolvenzgericht den Beschluß dazu, das heißt ich kann das Auto weiterhin nutzen, muß aber die monatlichen Raten auch weiter zahlen.
Ich hoffe ich konnte damit auch einigen "Leidensgenossen" helfen!
TM
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Die Differenz ist aber 1.700
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Die Differenz ist aber 1.700
Ja man, die vom Gericht hat es mir aber so gesagt.
Vielleicht rechnen die da anders. :biggrin:
Ihr geilt Euch hier wegen der "Kleinigkeiten" auf, man ich bin froh, dass ich das Auto behalten darf und ich denke dieses Wissen nutzt bestimmt auch anderen.
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Mich würde eher interessieren, warum das Gericht meint, es sei in Ordnung.
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Das habe ich doch geschrieben, wegen dem Wert (Differenz).
Wenn das Auto weniger Wert hätte als der Restkreditbetrag, dann würde es der TH nehmen.
Alles klar???
Mehr weiß ich auch nicht.
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Nee nichts ist klar....
Da bekommen Sie tatsächlich von Kalle Insoquist brauchbares Materila in Form von Paragrafen und schaffen es nicht, daraus einen brauchbare Information zu erhalten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Insolvenzgericht zu den Verwertungsabsichten "in Ordnung" gesagt haben soll.
Sie bauen den größten Bockmist und geilen sich daran auf, das Auto weiter fahren zu dürfen. Das hätten Sei sehr wahrscheinlich (Ihren bisherigen Schilderungen folgend) auch ohne die Zahlung der 700 EUR machen können.
Halleluja.
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weißt du was, vergiss es einfach. Ich dachte ich kann jemandem der in derselber Situation ist helfen, aber anscheinend geilt ihr euch an Einzelheiten hier auf, wenn ihr irgenetwas nicht versteht.
man mir ist es scheiß egal, was Du denkst.
Das wars.
Von mir hört ihr hier nichts mehr!
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„Bringe Scharfsinniges vor, so wird dich der Haufen beklatschen, aber den Tiefsinn kann einzig die Tiefe verstehn.“
Emanuel von Geibel, 1815-1884
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weißt du was, vergiss es einfach. Ich dachte ich kann jemandem der in derselber Situation ist helfen, aber anscheinend geilt ihr euch an Einzelheiten hier auf, wenn ihr irgenetwas nicht versteht.
man mir ist es scheiß egal, was Du denkst.
Das wars.
Von mir hört ihr hier nichts mehr!
Bäh, mit Euch spiele ich nicht mehr..... :cry: