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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: KFZ Finanzierung, nun Restrate fällig und keine Zahlung möglich. Nachtragen?  (Gelesen 4525 mal)

Nasto

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Hallo. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin mit meinen Nerven ziemlich am Ende.
Ich musste vor  einem Jahr Privat Insolvenz anmelden, da ich, naiv wie ich war, mit 18 für meinen Vater eine Firma gegründet habe und die mich letztendlich in die Schulden getrieben hat. Bin ja selbst schuld. Habe eben unterschrieben.

Nun zu meinem eigentlichen Problem. Ich habe 2002 für meinen Bruder ein KFZ finanziert (lange Geschichte, er hatte auch eine Firma für meinen Vater gegründet und böse auf den Allerwertesten gefallen), da er unbedingt eins brauchte und selbst keins finanzieren konnte. Meine Schufa war da noch tadellos und ich bekam ohne weiteres die Finanzierung. Das Auto sollte damals knapp 15.000€ kosten. Festgelegt wurden 5 Jahre Laufzeit, pro Monat knapp 200,00€. Und einen SCHLUSSRATE von mittlerweile (dank Zinsen ect.) 6500,00€. Die Raten wurden alle bezahlt. Nun ist nächsten Monat die Schlussrate fällig und ich bin total am rottieren. Erst sagte mein TH mir, dass man im schlimmsten Fall (ich kenne ja meinen Bruder und meinen Vater) noch mit in die Inso rein packen kann. Für den Fall, dass das Auto nicht mehr bezahlt werden kann. Nur die Steuer und die Versicherung für das KFZ müssen immer gezahlt werden, da das ja wieder neue Schulden wären. Leider ist mein Treuhänder im Moment überhaubt nicht zu erreichen und ich bekomme nur eine "Aushilfe", die mir etwas von KM- Beschränkung (wegen dem Wert des KFZ) und hat das mit einem Leasingvertrag verwechselt. Also helfen konnte die mir nicht. Das einzigste was sie mir dann noch sagte war,  dass ich dann halt wieder ein paar Schlden habe, was ja nicht schlimm sei. Dazu muss ich noch schreiben, dass ich Anfang des Jahres Post von einer anderen Stelle bekam (ich hatte nie einen Brief von denen in der Hand. Die Post hat immer mein Vater abgefangen), die plötzlich 600,00€ von mir haben wollten. Das war dann von 2001. Das wurde dann nachträglich mit in die Masse genommen.

Meine Schulden belaufen sich auf etwa 450000€. Das war mein einzigster Weg endlich wieder Hoffnung auf ein "normales" Leben zu haben. Ich bin verheiratet und wir haben 2 kleine Kids, denen ich ein besseres Leben ermöglichen will wie mir. Aber falls die Inso hinfällig wird wenn diese 6500€ nicht mit in dir Masse kommen können.... ich bin echt fertig.

Weiß einer von euch vielleicht wie die Chancen stehen? Besteht die Möglichkeit dass ich die Schulden mit in die Inso machen kann oder darf ich schauen, wo ich nun in 3 Wochen 6500,00€ her bekommen soll?

Bitte bitte helft mir. Es macht echt keinen Spaß (aber aufgeben tu ich nicht  :D)

Ich danke euch schonmal!

Liebe Grüße, Nathalie



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ThoFa

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Hallo,

wir müssen erst mal sortieren:

Insolvenz ist angemeldet wurden in 2006. Ist das Verfahren noch eröffnet oder sind Sie schon in der WVP ?

Haben Sie den Kreditvertrag mit in der Inso angegeben ?

MfG

ThoFa
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Nasto

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Hallo. Tut mir leid das ich mal wieder alles durcheinander werfe. Ist schon ne Krankheit bei mir  :-\.

Also:
Seit März 2006 läuft die WVP.
Ich habe meinem Treuhänder mitgeteilt, dass das Auto auf mich läuft, dass es abbezahlt wird und habe ihm das auch mit der Restrate gesagt. In die Masse wurde es allerdings nicht aufgenommen, da dort zu diesem Zeitpunkt ja mit der Zahlung keine Rückstände waren und mein Vater (der das Auto jetzt fährt und zahlt) auf das Auto ja auch angewiesen ist.

Besteht noch eine geringe Chance, dass ich da noch mit einem blauen Auge raus komme?

Liebe Grüße, Nathalie
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ThoFa

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Hallo,

sorry muss leider nochmals nachfragen und das liegt nicht daran, dass Sie alles durcheinander werfen, sondern weil eine solche Situation nicht alltäglich für Sie ist. ;)

Die WVP läuft erst ab Ende der eigentlichen Insolvenz (die Zeit der Insolvenz wird nur mit angerechnet), daher nochmals die Frage, ob die Insolvenz schon per Beschluss aufegehoben wurde ?

Der Kreditvertrag hätte mit Eröffnung der Insolvenz gekündigt und fällig gestellt werden müssen, Ihr TH hat da einen Fehler gemacht.

Sie schreiben immer von Treuhänder, steht in Ihrem Aktenzeichen zur Insolvenz ein "IK" oder ein "IN" ?

MfG

ThoFa
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Nasto

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Hallo.

Ups, da habe ich dann etwas durcheinander gebracht.

Die Insolvenz wurde letztes Jahr durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Das Schreiben habe ich bereits erhalten. Da steht, dass das Inso Verfahren eröffnet wurde. Mir wurde von diesem Gericht ein Rechtsanwalt als Treuhänder gestellt. Auf den Schreiben steht "IK"- was immer das auch heißen mag...ich weiß es leider nicht  :(. Also bin ich dann garantiert noch nicht in der WVP. Ist ja esrst seit einem Jahr.

Er sagte mir, da ich da Auto ja nicht zahle, es im schlimmsten Falle (der ja nun gekommen ist), man es noch nachträglich in die Inso machen kann.  Von kündigung oder so hatte er mir garnichts gesagt. Meine größe Sorge ist, dass wenn die 6500€ nicht in die Insolvenz kommen können, dass das ganze Verfahren hinfällig wird und dann alles umsonst war. ´Habe im Inso InsoG durchgelesen, konnte da aber nichts entdecken (naja, ist auch nicht ganz mein Fachgebiet  ;)).

Trotz allem schonmal vielen vielen Dank für die Hilfe!!!!!!!

Liebe Grüße, Nathalie
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ThoFa

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Hallo,

ok wir sind da jetzt einen guten Schritt weiter gekommen.

IK Verfahren bedeutet, dass Sie ein so genanntes Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren gilt für Nichtselbständige und für ehemalige Selbständige mit weniger als 20 Gläubiger.

Nun gehts weiter:

1. Von wem wurden Sie im Vorfeld beraten ? Anwalt oder öffentliche Schuldnerberatung ? Sie müssen beraten worde sein, weil Ihnen jemand das Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs bestätigt haben muss.

2. Sie haben einen großen Packen Papier beim Gericht abgegeben, darunter ist auch eine Gläubigerliste. Steht da die finanzierende Bank drin ?

MfG

ThoFa
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Nasto

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Guten Morgen.

Die Frage kann ich leider mit einem NEIN beantworten. Die Finanzierung wurde nicht in der Gläubigerliste aufgenommen. Wie schon gesagt, mein TH meinte erst, dass man das ohne Probleme noch nachtragen lassen kann, da die Schulden vor der Eröffnung entstanden sind.

Beraten wurde ich von einem Rechtsanwalt, bzw. einen Berater für Insolvenzrecht, welcher bei dem RA angestellt war.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich überraschender Weise vor 2 Monaten eine Zahlungsaufforderung von einer anderen Stelle bekommen habe, die ebenfalls nicht bei den Gläubigern mit aufgenommen wurde (bin eigentlich davon ausgegangen, dass das bezahlt war, was dann plötzlich doch nicht der Fall war). Das wurde noch nachträglich mit hinein genommen und steht jetzt auch auf dieser Liste.
 
Ich verstehe langsam garnichts mehr. Ich wußte ja, dass das alles nicht einfach ist. Aber das dann im nachhinein noch so ein Chaos entsteht hätte ich auch nicht gedacht. 

Liebe Grüße, Nathalie
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ThoFa

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Hallo,

nicht Ihr Treuhänder ist dafür verantwortlich, dass die Gläubigerliste konplett ist, sondern Sie selber.

Wir haben hier eine Verkettung von unverantwortlichen Fehlern. Ihr Berater hätte Sie darauf hinweisen müssen, dass die Finenzierung mit in die Liste muss. Ich gehe davon aus, dass Sie ihm davon unterrichtet haben, dass es einen Finanzierungsvertrag gibt ?!

Spätestens der Treuhänder hätte diese Verbibdlichkeit miteintragen müssen.

Grundsätzlich gilt, dass man durchaus einen Gläubiger "vergessen" kann, aber bestimmt nicht einen der auch noch mtl. Zahlungen erhält.

Ohne Ihnen jetzt Angst machen zu wollen, bei Ihnen liegen alle Voraussetzungen vor, Ihnen die Restschuldbefreiung versagen zu lassen. Wäre ich ein berater einer Ihrer Gläubiger, würde ich mich über diese famose Vorlage sehr freuen. Gerade im Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) wird sehr viel Wert auf eine vollständige Gläubigertaelle gelegt. Anders ist dies bei einem Regelinsolvenzverfahren (IN). Daher auch nochmals eine kurze Frage: Wieviele Gläubiger haben Sie und haben Sie Ihr Gewerbe kurz vor Insolvenzantrag abgemeldet und warum ?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege:

Man bleibt jetzt dabei, dass diese Forderung nicht in die Insolvenz kommt, dann hat man am Ende des Verfahrens noch 6.500,00 € Schulden, aber immerhin der Rest ist weg oder aber - und diese Variante bevorzuge ich - man meldet diese Forderung nach und wartet dann zunächst mal ab was passiert und muss entsprechend reagiern, falls es zu Versagenanträgen kommt. Dieses ist aber alles aus der Ferne bewertet, ohne irgendwelche Unterlagen gesehen zu haben. Also auch bitte mit entsprechender Vorsicht zu genießen. Was sagt denn Ihr Berater zu der Sache ?

MfG

ThoFa
 
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Nasto

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Hallo.

Vielen Dank. Jetzt weiß ich, dass mein mulmiges Gefühl mich nicht getäuscht hat  :-\. Habe mir so etwas schon fast gedacht.

Ich habe alle über die Finanzierung unterríchtet. Meinen Berater sowie meinen TH. Eigentlich wollte ich die Finanzierung kurz vor dem Antrag der Inso beenden, ging aber leider nicht da ich quasi "das Messer von meinem Vater" im Nacken hatte. Kann man nur sagen, selbst dran Schuld.


Ich werde bis morgen Mittag mal abwarten, ob sich mein TH bei mir meldet. Habe ausdrücklich darauf bestehen müssen, dass ich mit ihm und nicht mit der Sachbearbeiterin. Mit ihm hatte ich alles genau besprochen. Und er sagte ja, dass man es noch nachtagen kann.

Wenn alle Stricke reißen werde ich dafür sorgen, dass mein Vater das Auto komplett zahlt und es schnellstmöglich auf sich anmeldet. Dann bin ich aus der Sache raus. Ist zwar leichter gesagt wie getan, aber ich denke das er mir das schuldig ist.

Aber vielen vielen Dank für die erstklassige Hilfe!!!! Immerhin stehe ich jetzt nicht mehr "ganz so blöd" da wie vorher und weiß, wie ich das alles meinem Vater erklären werde.

Ich werde mich dann morgen mal wieder melden und die "News" berichten. Vielleicht ist ja noch ein kleiner Hoffnungsschimmer.

Ganz liebe Grüße, Nathalie
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Nasto

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Hallo :D.

Ich wollte nur bescheid sagen, dass sich meine Misere zum Glück (zum großen Glück!) Guten wenden wird. Mein Vater wird  von seinem Chef einen Vorschuss auf sein Gehalt  bekommen! Das heißt, dass das Auto fristgerecht zum 15. d.M. abgelöst und direkt nach Erhalt des Briefes abgemeldet und umgemeldet wird. Dann bin ich aus der Sache raus und meine Inso ist nicht mehr in Gefahr! Konnte ich auch schon mit meinem TH besprechen und der war auch erleichtert! Sie hatten Recht. Meine Inso war ernsthaft in Gefahr. Das ganze Restschuldbefreiungsverfahren wäre hinfällig geworden. Aber jetzt ist alles in meinem Sinne geregelt.

Ich danke ihnen ganz doll für die tolle Hilfe! War, so komisch es klingen mag, ein echte seelische Unterstützung für mich und hat mir wenigtens etwas Klarheit in das Chaos gebracht. Nochmals vielen vielen Dank!

Ganz liebe Grüße, Nathalie
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paps

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ohne was anzweifeln zu wollen:.....
.6500,00€. Die Raten wurden alle bezahlt. Nun ist nächsten Monat die Schlussrate fällig ....Mein Vater wird  von seinem Chef einen Vorschuss auf sein Gehalt  bekommen! Das heißt, dass das Auto fristgerecht zum 15. d.M. abgelöst....

1.) Verdient Ihr Vater soviel Netto?
2.) Im Mai /Juni gibt es natürlich kein Gehalt  (" einen Vorschuss...") für Ihren Vater.

3,) Glück gehabt; lassen Sie sich das bitte vom TH schriftlich geben, dass es so ist. Er ist schließlich der Vertreter der Gläubiger.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Nasto

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Hallo. Naja, also auf sein ganzes Gehalt muss er nicht verzichten. Mein Vater und mein Bruder haben  damals (vor 15 Jahren etwa) als Subunternehmer für ihn gearbeitet und daher ist das auch sowas wie eine Freundschftliche Basis. Das wird dann einfach in kleinen Raten immer abgezogen. Außerdem schafft mein Vater ja wie ein Tier (Mo- Sa), daher hilft er "seinem bestem Pferd im Stall" gerne.

Mit dem Tip mir das vom TH schriftlich geben zu lassen finde ich klasse. Werde ich machen  ;).

Vielen lieben Dank!

Liebe Grüße, Nathalie.
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paps

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Punkt 1 und 2 waren nicht wirklich ernst gemeint. ;D
Punkt 3 dagegen schon.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Hallo,

ich möchte ja nicht der Spielverderber sein, aber so klar ist gar nichts.

Mit der Zahlung des Restbetrages, geht das Auto aus der Finanzierung raus. Da die Finanzierung auf Sie läuft, erhalten Sie den Besitz an den Wagen und haben damit Vermögen, welches vom TH zu verwerten ist.
Wäre ich Berater Ihrer Gläubiger bräuchte ich keine fünf Minuten, um einen Antrag durchzubekommen, Ihnen die RSB zu versagen.

Besser ist es, wenn der Wagen an Ihren Vater/Bruder verkauft wird. Als Verkaufsbetrag nimmt man die Höhe der Restfinanzierung. Allerdings ist dies nun eine Aussage aus der Ferne, ohen Einsicht in die Unterlagen, aber vielleicht mal mit dem TH darüber reden.

MfG

ThoFa


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Nasto

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Guten Morgen. Ich dachte mir schon, dass ich erst aufatmen kann, wenn ALLES erledigt ist.
Der "Witz" an der ganzen Sache ist ja, dass das Auto max. 200,00€ noch an Wert hat. Also steht die Schlussrate in keinem Verhältnis zu dem wahren Wert. Aber das ist ja häufiger der Fall. Es ist schon plausibel, dass durch die Zahlung der Schlussrate das Auto in meinem Besitz übergeht und ich dadurch im Besitz eines Wertgegenstandes bin. Aber gibt es da nicht auch so etwas wie eine Grenze? Bis zu einem gewissen Wert? Ich hätte mich mehr mit der ganzen Sachen außeinander setzen müssen  >:(.

Habe ich vielleicht die Möglichkeit, mit meinem Vater einen sog. Aufhebungsvertrag aufzusetzen?

Er kann ja schwarz auf weis belegen, dass er das Auto komplett in den letzten Jahre gezahlt hat. Und das davor mein Bruder dafür aufgekommen ist. Die Beraterin von meinem TH meinte ja, dass alles in Ordnung sei. Als ich letztes Jahr das Gespräch mit dem TH hatte, nahm er die Sache ziemlich locker. Er stellte das ganze Verfahren so hin, dass man die Inso anmeldet, immer bescheid gibt, wenn sich etwas an der persönlichen Lebenssituation ändert und das man ansonsten sein "ganz normals" Leben weiter lebt. Ohne Gerichtsvollzieher ect. halt. Wäre ja schön, wenn es wirklich so wäre (dass war zynisch gemeint!). So einfach kann es ja einfach nicht sein.

Ich werde mich am Montag nochmals mit der Beraterin in Verbindung setzten.

Liebe Grüße, Nathalie
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