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Autor Thema: Kfz freigegeben  (Gelesen 1852 mal)

taja

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Kfz freigegeben
« am: 01. Juni 2012, 09:12:47 »

Halloooo,
also mir wurde mein Kfz vom TH freigegeben, es hatte bei Eröffnung der InSo noch einen Wert von 800,00 €. Das war im November 2011. Jetzt ist es so, dass das Auto weg muss. TÜV wäre im Oktober, aber es ist zu viel zu machen, damit ich den überhaupt noch bekomme. Reparaturen würden anfallen i. H. v. über 1.000,00 €.
Jetzt hätte ich die Möglichkeit mein Auto für 600,00 € wegzubekommen und meine Lebenspartnerin würde dann die 600,00 € nehmen und für ein anderes Auto als Anzahlung nehmen und den Rest (1.400,00 €) für mich finanzieren. Das Auto würde dann auch ihr gehören. Muss ich dem TH den Verkauf meines Autos nachweisen und muss meine Lebenspartnerin dann irgendwie was vorlegen, dass sie die 600,00 € als Anzahlung für ein anderes Auto (das dann ihr gehört, aber mit dem ich dann zur Arbeit fahren kann)genommen hat???

Ich hoffe, ich hab mich irgendwie verständlich ausgedrückt.  :wink:
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Der_Alte

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Re: Kfz freigegeben
« Antwort #1 am: 01. Juni 2012, 11:32:38 »

Wenn das Fahrzeug freigegeben wurde, können Sie es auch verwerten. Der Wert des Fahrzeugs gehört durch die Freigabe nicht mehr zur Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass der Erlös aus einem Verkauf von Ihnen für den Kauf eines anderen Fahrzeugs genutzt werden kann. Sie können das Geld aber auch verschenken oder an eine gemeinnützige Organisation spenden. Will sagen, dass es den Treuhänder nicht mehr zu interessieren hat, was mit dem Geld passiert ist.
Wenn das "neue" Fahrzeug nur noch durch Sie genutzt wird, Sie aber weder Halter noch Eigentümer sind, ist alles in Ordnung.
Gespeichert
 

taja

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Re: Kfz freigegeben
« Antwort #2 am: 01. Juni 2012, 12:56:53 »

Wenn rein nur die Versicherung dann auf mich laufen würde..... das ginge dann oder??
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Der_Alte

  • Gast
Re: Kfz freigegeben
« Antwort #3 am: 01. Juni 2012, 13:06:33 »

Ja, wer Versicherungsnehmer ist, ist unwichtig.
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