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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: KFZ für Privatkredit sicherungsübereignet  (Gelesen 5218 mal)

DarkAngel35

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KFZ für Privatkredit sicherungsübereignet
« am: 05. Juni 2010, 21:27:08 »

Guten Abend... :hi:

ich habe da nochmal ne Frage.Ich bin ja bereits auf dem Weg in die Inso...Aussergerichtlicher Einigungsversuch wird ca. nächste Woche gestartet da noch die Unterlagen zusammengestellt werden müssen...
Nun habe ich im Januar von einem Bekannten 1.500 Euro als Privatdarlehen bekommmen und ihm mein KFZ dafür sicherungsübereignet.Es besteht sowohl ein privater Darlehensvertrag als auch ein Sicherungsübereignungsvertrag...Nun ist meine Frage ob der IV/Treuhänder trotzdem an das Fahrzeug kommen kann/könnte oder ob das aufgrund des Vertrages nicht möglich ist... :gruebel:
Über Antworten würde ich mich freuen... :cheesy:

LG
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lenchik22

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Re: KFZ für Privatkredit sicherungsübereignet
« Antwort #1 am: 05. Juni 2010, 21:57:22 »

Auf wen ist Fahrzeug zugelassen? Wer hat den Brief???
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DarkAngel35

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Re: KFZ für Privatkredit sicherungsübereignet
« Antwort #2 am: 05. Juni 2010, 22:18:40 »

Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen aber der Brief ist bei dem Bekannten....
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paps

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Re: KFZ für Privatkredit sicherungsübereignet
« Antwort #3 am: 05. Juni 2010, 22:57:32 »

Auf wen ist Fahrzeug zugelassen? Wer hat den Brief???
:gruebel:

Ich denke 1 Jahr Anfechtung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

DarkAngel35

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Re: KFZ für Privatkredit sicherungsübereignet
« Antwort #4 am: 06. Juni 2010, 08:55:03 »

Na toll, dann ist das Auto wohl doch weg.Da frage ich mich ernsthaft wofür man solche Verträge macht wenn sie doch unwirksam gemacht werden können...Wie gross ist die Chance das es doch nicht passiert?

Hab mal ein wenig im INet recherchiert wegen Anfechtung.Der IV muss mir das schon nachweisen das ich vorsetzlich so gehandelt habe.Zum Zeitpunkt des Darlehensvertrages war noch überhaupt keine Rede von Insolvenz bei mir.Das mit dem geliehenen Geld hatte nen ganz anderen Hintergrund.Ich hatte im Oktober 09 erst ne Umschuldung und dachte ich würde es wieder schaffen das nun alles gut läuft.Das ich vermutlich doch in die Inso muss ergab sich eigentlich erst im April/Mai.
« Letzte Änderung: 06. Juni 2010, 09:07:36 von DarkAngel35 »
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malud

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Re: KFZ für Privatkredit sicherungsübereignet
« Antwort #5 am: 06. Juni 2010, 10:51:57 »

Wegen des Sicherungseigentums besteht an dem Fahrzeug ein sogenanntes Absonderungsrecht. Anders als im Regelinsolvenzverfahren kann der Treuhänder das Fahrzeug nicht verwerten (§ 313 Abs. 3 InsO). Vielmehr kann der Gläubiger den Pkw verwerten.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Sicherungsübereignung aus Januar angefochten wird. War die Sicherungsübereignung von vornherein vertraglich vereinbart, spricht vieles für eine sogenannte kongruente Deckung. Wirksam angefochten könnte die Sicherungsübereignung dann nur unter der Voraussetzung, dass der Gläubiger, also  der Sicherungsnehmer (derjenige, der den Brief hat), die Zahlungsunfähigkeit des Sicherungsgebers (derjenige, der in die Insolvenz geht), kannte. Aber: Im Verbraucherinsolvenzverfahren steht - anders als im Regelinsolvenzverfahren - das Anfechtungsrecht grundsätzlich nicht dem Treuhänder, sondern den Insolvenzgläubigern zu.

Ich würde die Dinge auf mich zukommen lassen. Das Insolvenzanfechtungsrecht ist hochkompliziert; davon haben nur die wenigsten Ahnung (das gilt auch für Insolvenzverwalter und Treuhänder!). Es stimmt auch, dass der Insolvenzverwalter die Voraussetzungen für die Insolvenzanfechtung darlegen und beweisen muss (es gibt aber sogenannte Beweiserleichterungen, die die Rechtsprechung entwickelt hat).   
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DarkAngel35

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Re: KFZ für Privatkredit sicherungsübereignet
« Antwort #6 am: 06. Juni 2010, 16:12:22 »

Hallo Malud... :hi:

vielen Dank für die Antwort...

also zu dem Zeitpunkt des Darlehens war von Insolvenz noch überhaupt nicht die Rede...das hat sich erst ein paar Monate später heraus kristallisiert.Naja, irgendwas musste ich ja anbieten als Sicherheit und da mein Auto auch nicht mehr so viel Wert ist bzw. es wohl nur etwas über dem Darlehensbetrag mehrwert ist, habe ich ihm das eben sicherungsübereignet....Ich hoffe mal das es gut geht, weil ich mein Auto schon brauche.Ich finde, in der heutigen Zeit sollte man schon flexibel sein können/dürfen...und bis die Inso überhaupt eröffnet wird geht auch noch bestimmt ein viertel Jahr ins Land....mal abwarten
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