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Autor Thema: Kfz im eröffneten Insolvenzverfahren  (Gelesen 2305 mal)

diemy

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Kfz im eröffneten Insolvenzverfahren
« am: 24. Mai 2012, 13:23:51 »

Ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann schnellstmöglich jemand dabei helfen.

Im Oktober letzten Jahre wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. In die Masse floss auch mein Auto mit ein. Diese wurde vom Treuhänder auf 1.200 € geschätzt ohne dass das Fahrzeug je gesehen wurde oder ein Gutachten erstellt wurde. Ich bekam die Möglichkeit das Auto in Raten abzubezahlen und habe einen Teil bereits getilgt.

Nun kommt aber das Problem, bei den letzten Reparaturen im April, wurden enorme Schäden am Fahrzeug festgestellt die da schon über Jahre vorhanden sind, die auch der TÜV letztes Jahr scheinbar übersehen hat, die sind so schwerwiegend dass ich den TÜV hätte letztes Jahr gar nicht bekommen dürfen. Daraufhin habe ich das Auto von einer Fachwerkstatt schätzen lassen, der Wert des Fahrzeugs wurde auf max 600-700 € geschätzt, mit noch nicht mal allen Mängel die das Fahrzeug hat. Nun hab ich das meinem Treuhänder mitgeteilt, auch das Schreiben von der Werkstatt vorgelegt, mit der Bitte er soll doch mit seiner Summe runter gehen, dies hat er abgelehnt, mit der Begründung in dem Schreiben wurde nicht angegeben von wann die Schäden sind.
Nun weiß ich nicht was ich tun kann. Ich soll binnen 2 Wochen die summe zahlen oder das Fahrzeug aushändigen, aber warum muss ich ein Fahrzeug bezahlen in der Summe, wo es nur noch die Hälfte wert ist.
2. Kann ich irgendwie gegen diese Entscheidung vorgehen, ihn eventuell dazu veranlassen dass er ein Gutachten anfertigt, immerhin zweifelt er das Schreiben der Werkstatt an, und dort mal anzurufen und nachzufragen hat er auch nicht für nötig empfunden!?
3. Wenn ich das Fahrzeug aushändige, was passiert mit dem Geld welches ich bereits an ihn gezahlt habe, kann ich das zurück verlangen?

Kann mir jemand helfen, bin am verzweifeln ...
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horst69

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Re: Kfz im eröffneten Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 24. Mai 2012, 17:29:07 »

Das Problem kenne ich, war bei mir ähnlich!

Frage Nummer 1 ist: Brauchen Sie das KFZ um zur Arbeit zu kommen?

Wenn ja, ist es meiner Meinung nach eh nicht pfändbar!

Frage Nummer 2: Woher nimmt der TH die 1200€ ? Er kann sich nun nicht aussuchen, wie viel die Kiste nun wert ist! Mein Tipp: Nehmen Sie alle Fahrzeugdaten und schauen Sie mal bei Mobile.de nach, was das KFZ dort kostet. Vielleicht reicht das schon. Die Mängel am KFZ kann Ihnen die Werkstatt doch sicher bescheinigen!?

Rundum sehe ich das Thema nicht so eng, also keine Panik bekommen, aber antworten Sie erstmal auf Frage 1!
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diemy

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Re: Kfz im eröffneten Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 24. Mai 2012, 17:43:56 »

Ich musste meine Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, bin momentan arbeitslos, soll aber demnächst eine Umschulung anfangen, wenn ich die anfange und ich dann mit Öffetnlichen fahren soll, brauche ich 1,5 Stunden länger als mit dem Auto, die Gesamtzeit die ich dann Tagsüber unterwegs bin, deckt die Tagesbetreuung meines Kindes nicht ab, da ich alleinerziehend bin ich aber darauf angewiesen.... ergo: ohne Auto schaff ich es zeitlich einfach nicht, ohne Umschulung auch keine Aussicht auf einen Job...aber aktuell ist einfach Fakt dass ich ohne Arbeit da sitze, was aber zu kurzsichtig gedacht ist

achso und zu Frage Nr. 2: der TH hat die Eckdaten aus den Kfz Papieren genommen, Zulassungsdatum, KM-Leistung ect...und kam auf den Wert von 1,200 € das selbe hat aber auch eine Werkstatt gemacht, mit dem Unterschied, dass die Werkstatt sich das Auto angesehen hat und dort Mängel ohne Ende entdeckt hat, die den Wert des Fahrzeuges auf 600-700 max runter drücken würde, sprich würde ich das Auto jetzt verkaufen, bekomme ich allenfals 600,00 € aber soll das beim TH für 1,2000 ablösen  :?
Ja das Schreiben der Werkstatt habe ich dem TH vorgelegt.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2012, 17:49:59 von diemy »
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diemy

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Re: Kfz im eröffneten Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 28. Mai 2012, 12:47:23 »

Nach langer reiflicher Überlegung bin ich zu dem Entschluss gekommen das Fahrzeug dem TH zur Verwertung auszuhändigen. Nun spucken mir andere Fragen im Kopf.
1. Wie und wann kann ich das Auto abmelden, wenn ich ihm die Papiere doch aushändigen muss?
2. Was passiert mit der Kfz-Steuer- u. Versicherungsrückzahlung (wurden nach der Insolvenzeröffnung von mir bezahlt), kann er diese einbehalten?
3. Da ich vorhatte das Auto erst aus der Masse abzulösen habe ich bereits 300,- an den TH bezahlt, kann ich wenn ich nun doch das Auto an ihn aushändige, diese wieder zurückverlangen?

Würde mich um schnelle Antworten sehr freuen!!!
Danke schon mal im Voraus
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