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Autor Thema: KFZ Sicherstellung  (Gelesen 3990 mal)

horstkevin

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KFZ Sicherstellung
« am: 21. Juli 2011, 11:51:33 »

Hallo zusammen,

ich befinde micht im eröffneten IK Verfahren. Unter anderem habe ich die Santander als Gläubiger bei der ich mit meiner Frau als Bürgin ein Darlehen aufgenommen habe. Als Sicherheit wurde ein KFZ mit in den Vetrag aufgenommen und der Brief bei der Bank hinterlegt.
Das KFZ gehört meiner Frau und ist auch auf Sie angemeldet, also für den TH nicht verwertbar und somit für meine Inso nicht relevant.
Nun hat heute eine netter Mitarbeiter der ISV Inkasso angerufen. Dieser möchte dieses KFZ jetzt gerne sicherstellen. Rein praktisch soll das angeblich so ablaufen, dass er Fotos von offensichtlichen Mängeln u.ä. macht und dann später jemand kommt und das Auto abholt. Anschliessend wird es wohl versteigert. Termin für die Fotosession wird vermtl. am Samstag sein.
Als Info, der entsprechende Kredit wurde fällig gestellt. Kann mir jemand Tips geben, was ich am Samstag zu beachten habe ?

  - Mein Bruder wird als Zeuge anwesend sein.
  - Die entsprechende Abtretung der Santander an ISV wollte ich mir zeigen lassen.

noch irgendwelche Dinge ?
Desweiteren hat mein Bruder evtl. Interesse das Auto zu erwerben. Wäre halt eine Frage des Preises. Kann sowas dann mit dem Inkassomitarbeiter geklärt werden oder muss das über die Bank laufen.

Noch eine Frage. An meine Frau als Bürge wurde bisher nicht rangetreten. Wenn jetzt das Fahrzeug verwertet wird und die Lohnabtretung offengelegt wird (wurde bei der Inso mit angegeben) können die dann überhaupt noch was von meiner Frau wollen ?
Wir haben halt noch Hoffnung, dass meine Frau um eine Inso herumkommt.

Danke im voraus !
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Der_Alte

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Re: KFZ Sicherstellung
« Antwort #1 am: 21. Juli 2011, 12:13:44 »

Die Idee, das Ihr Bruder das Fahrzeug erwirbt, sollten Sie fortführen. Die Bank wird das Fahrzeug im Rahmen einer Verwertung nur unter Wert verkaufen können. Wenn Ihr Bruder bereit ist, es zu einem akzeptablen Preis zu erwerben, wird die Bank dem zustimmen, da es auch für die Bank kostengünstiger ist.
Den Rest holt sich die Bank dann über die Lohnabtretung.
Ist bei mir so ähnlich mit Santander gelaufen, nur habe ich von vorn herein mit denen den freihändigen Verkauf vereinbart.
Kurze Zeit nach dem Verkauf und den gezahlten Lohnabtretungen (ist über den TH gelaufen)bekam dann meine Frau (Mitdarlehensnehmer) ein Schreiben der Bank, dass sich die Forderung erledigt habe.

Wenn Ihr Bruder das Fahrzeug kaufen will rufen Sie am besten noch neute bei Santander an und fragen Sie, zu welchem Preis das Fahrzeug freihändig verkauft werden kann. Wenn Sie sich mit denen bis zum Wochenende einig werden , umso besser.
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horstkevin

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Re: KFZ Sicherstellung
« Antwort #2 am: 22. Juli 2011, 07:18:13 »

vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich gestern mit denen auseinandergesetzt und warte momentan auf Antwort.
Ein andere Sache die mir dabei durch den Kopf gegangen ist, ist ob ich meinem TH davon irgendetwas mitteilen sollte/muss ?
Wie o.a. ist das Auto Eigentum meiner Frau, also für den TH nicht direkt verwertbar. Da sich ja allerdings der Kreditbetrag durch die Sicherstellung / Verkauf verändern sollte bin ich mir dsbzgl. nicht sicher ob eine Mitteilung nicht doch angebracht/erforderlich wäre.

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Der_Alte

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Re: KFZ Sicherstellung
« Antwort #3 am: 22. Juli 2011, 08:13:48 »

Wenn das Fahrzeug verkauft / verwertet worden ist würde ich das dem TH mitteilen, damit er ggf. die Tabelle berichtigen kann.
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tomwr

Re: KFZ Sicherstellung
« Antwort #4 am: 22. Juli 2011, 12:13:56 »

Das KFZ gehört meiner Frau und ist auch auf Sie angemeldet, also für den TH nicht verwertbar und somit für meine Inso nicht relevant.

Sicher, dass das so ist ?
Frau kauft Auto, wird Eigentümer, Kredit läuft auf den Ehemann und Frau ist "nur" Mitbürgin ?
Solche Dreiecksbeziehungen sind im richtigen Leben immer kompliziert und ich bin mir nicht sicher, dass das alles für die Inso überhaupt nicht relevant sein soll wenn die Bank als Gläubiger des Schuldners (Ehemann) autritt.
 :gruebel:
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horstkevin

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Re: KFZ Sicherstellung
« Antwort #5 am: 22. Juli 2011, 13:02:50 »

Ich habe mich gerade bei dem TH rückversichert. Es ist in der Tat so, dass sich aus Sicht des TH "nur" der Kreditbetrag dadurch ändert. Als Info bzw. Berichtigung, bei dem Darlehen ging es nicht um die Finanzierung des Autos. Das KFZ wurde nur als zusätzliche Sicherheit von der Bank verlangt. Meine Frau ist auch keine Bürgin sondern Mitdarlehensnehmer, das hatte ich oben falsch beschrieben  :rougi:
« Letzte Änderung: 22. Juli 2011, 13:19:20 von horstkevin »
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