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Autor Thema: kfz steuer  (Gelesen 2186 mal)

mmbeut

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kfz steuer
« am: 11. Mai 2007, 07:30:05 »

Hallo,da bin ich mal wieder!!
habe vor meiner Insolvenz einen Pkw besessen,der stand bei meiner jetzigen EXFRAU und war auf mich zu gelassen und wurde am 9.11.2004 von der zulassungsstelle zwangsabgemeldet.Der Wagen wurde von meiner Treuhänderin freigegeben.Den Wagen verkaufte ich im Mai 2006 an einem Autoverwerter,jetzt bekam ich Post vom Finanzamt wegen der Kfzsteuer für 2007,dem Finanzamt sagte erklärte ich obiges. Habe dann versucht beim Händler es noch mal schriftlich bekommen das der Wagen seit Kaufvertrag nicht mehr am Strassenverkehr teilnimmt und nicht mehr auf einem öffentlichen Grundstück steht,das wollt ich dem finanzamt nochmal vorlegen,aber leider haben die gestern die Vollstreckung eingeleitet,was kann ich tun :gruebel:
gruss micha
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paps

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Re: kfz steuer
« Antwort #1 am: 11. Mai 2007, 18:14:39 »

den Sachverhalt schriftlich nochmals dem Finanzamt mitteilen.
Am besten unter Vorlage der  Nachweise zur Verschrottung.

Im übrigen entbindet die Zwangsstillegung (vorübergehende Stillegung bis zur Mängelbeseitigung oder Nachweis der Versicherung)
nicht von der Steuer.

Was war mit der Steuer 2006?
Wurde denn das Auto nach der Verschrottung nicht abgemeldet?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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mmbeut

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Re: kfz steuer
« Antwort #2 am: 11. Mai 2007, 23:02:24 »

die steuer 2006 ist mit in die insolvenz gegangen und das auto hatt die th freigegeben

gruss micha
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paps

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Re: kfz steuer
« Antwort #3 am: 12. Mai 2007, 17:42:32 »

nun die Freugabe bedeutet ja das Sie wieder volle Verfügungsgewalt haben.

Sie können nun nur versuchen, unter Vorlage des Verschrottungsnachweises, die Steueranforderung für 2007 erlassen zu bekommen.
Das sollten Sie zum einen mit der Zulassungsstelle, entgültige Abmeldung und zum anderen mit dem Finanzamt klären.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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