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Autor Thema: KFZ Steuer Erstattung  (Gelesen 2185 mal)

pello26

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KFZ Steuer Erstattung
« am: 28. Dezember 2011, 07:47:06 »

Hallo,
folgende frage
ich habe 2 Fahrzeuge auf meinen Namen angemeldet ( Werte der 2 Fahrzeuge unter 1000 € )
Fahrzeug 1 fahre ich ok
Fahrzeug 2 mein Sohn,angemeldet ich und er fährt und hat den Wagen auch bezahlt,laut Kaufvertrag.
Jetzt will TH das ich den Wagen 2 abmelde,von meinen Sohn der , wer bekommt die Steuererstattung,da mein Sohn die
bezahlt hat,aber er nur im Kaufvertrag des Wagen auftaucht.
Ich denke mal der TH zieht das ein ,oder ???
danke für eure antworten.
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Der_Alte

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Re: KFZ Steuer Erstattung
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2011, 08:47:12 »

Die Kfz-Steuererstattung wird vom Finanzamt direkt an den Treuhänder überwiesen.
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pello26

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Re: KFZ Steuer Erstattung
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2011, 08:57:28 »

Hallo
danke für die rasche antwort,
aber das geld gehört mir doch nicht , habe ich eine möglichkeit dieses zu bekommen,bzw. mein sohn
durch ein schreiben oder so
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Der_Alte

  • Gast
Re: KFZ Steuer Erstattung
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2011, 09:09:19 »

Das ist rechtlich ganz einfach. Sie sind Halter des Fahrzeugs und damit der Steuerpflichtige. Da Ihnen damit die Erstattung zusteht und Sie im Insolvenzverfahren sind, steht die Erstattung der Masse zu.

Wie im Binnenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Sohn ein Ausgleich stattfindet ist für das Finanzamt ohne Bedeutung. Wenn Ihr Sohn die Kfz-Steuer gezahlt hat, müssten Sie ihm diese an den Treuhänder ausgekehrte Summe erstatten.
Der Treuhänder wird sie jedenfalls nicht an Ihren Sohn auszahlen.
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