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Autor Thema: KFZ- Steuer für beschlagnahmtes Auto  (Gelesen 2231 mal)

Juno

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KFZ- Steuer für beschlagnahmtes Auto
« am: 19. Februar 2013, 13:12:07 »

Hallo,

danke nochmal für die Antworten auf meine letzte Frage. Jetzt habe ich noch eine Frage und in der Suchfunktion keine Antwort gefunden.

Verfahren 03.2012 eröffnet, IN. Ein Auto wurde beschlagnahmt. Jetzt flattert mir vom Finanzamt folgender Brief ins´ Haus:

"Der KFZ- Steuer- Rückstand beträgt € 400. Davon wurden € 200 zur Insolvenztabelle angemeldet.
Bitte überweisen Sie den bis zur Abmeldung des Fahrzeugs entstandenen Betrag von € 200 umgehend auf das Konto..."

Der Verwalter hat die KFZ- Papiere sofort mitgenommen, als er damals zur Eröffnung da war. Ich hätte das Fahrzeug gar nicht mehr abmelden können.
Ich habe bei ihm nachgefragt, er meinte nur, ich müsse die Steuer bezahlen. Beim Finanzamt dieselbe Antwort. Das Auto wurde erst Anfang dieses Jahr verkauft, bis dahin stand es weiter auf meinen Namen, was ich nicht wußte.

Was soll ich jetzt machen?

Danke und Euch noch einen schönen Tag,

Juno
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Insokalle

Re: KFZ- Steuer für beschlagnahmtes Auto
« Antwort #1 am: 21. Februar 2013, 11:23:13 »

Was soll das bedeuten, ein Auto wurde beschlagnahmt? Von wem, warum, gab es mehrere Autos? Welchen Wagen betrifft die Kfz-Steuer?
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Juno

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Re: KFZ- Steuer für beschlagnahmtes Auto
« Antwort #2 am: 21. Februar 2013, 17:53:12 »

Hallo Insokalle,

"beschlagnahmt" ist vielleicht der falsche Ausdruck...

Das Auto, um das es geht, war auf den Betrieb (Einzelunternehmen) angemeldet. Der IV hat den KFZ- Schein und - Brief beim Termin mitgenommen, 2 Tage später wurde das Auto vom Händler abgeholt. Lt. Verwalter wurde es schnell verkauft. Also hat es wohl der neue Besitzer einfach bis Ende des Jahre nicht umgemeldet. Ich habe mich darum gar nicht gekümmert, bin davon ausgegangen, dass der IV bzw. der Händler das Auto ummeldet.

Jetzt sagt das Finanzamt, das Auto war schließlich weiterhin auf mich angemeldet, ich muss also auch die Steuern bis zum Zeitpunkt der Ummeldung zahlen.
Der IV sagt, das geht ihn nichts an, ich muss bezahlen. Wäre es nicht so viel, würde ich es um des lieben Friedens zahlen, aber € 200 kann ich mir nicht aus dem Ärmel schütteln.

Es gibt noch ein "Privatauto", das vom IV freigegeben wurde. Für dieses habe ich die Steuern nach der Insolvenzeröffnung bereits bezahlt, damit gab es auch keine Schwierigkeiten.

Gruß, Juno
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Insokalle

Re: KFZ- Steuer für beschlagnahmtes Auto
« Antwort #3 am: 22. Februar 2013, 15:18:29 »

Das hört sich ja ganz so an, als wäre der Wagen zur Insolvenzmasse gehörig. Dann muss der IV die Kfz-Steuer zahlen als sonstige Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO ab Verfahreneröffnung.
Wenn dem so ist, würde ich das FA zunächst darauf hinweisen und ggf. aus den hier genannten BFH Urteilen zitieren.
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