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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung  (Gelesen 3412 mal)

maeuschen

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KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« am: 31. August 2009, 10:38:18 »

Hallo, angenommen das Fahrzeug wurde erstmalig auf den Insolvenzschuldner im märz 2008 zugelassen. Im Mai 2009 wurde die Insolvenz eröffnet . Die Steuern für das jahr 2009 196 € wurden im März bezahlt der steuerbescheid ging vom 3.2.09- 02.3.2010.

Nun bekommt der Insolvenzschuldner wieder ein steuerbescheid über die ganze Steuerschuld 196 € diesmal ist der abrechnungszeitraum 12.08.2009- 11.08.2010 da heißt der schuldner müsste im Jahr 2009 zweimal steuern zahlen ist das rechtens??

Ein Guthaben wurde beim neuen Bescheid nicht erwähnt. Es muss aber ein Guthaben vorhanden sein wo ist das hin?? Das Auto wurde vom Insolvenzverwalter freigegeben da es für den Arbeitsweg benötigt wird. Ein Bescheid hat der Insolvenzschuldner aber darüber nicht bekommen. Bitte helft mir

Danke
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makro

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Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #1 am: 31. August 2009, 11:28:51 »

Hallo, angenommen das Fahrzeug wurde erstmalig auf den Insolvenzschuldner im märz 2008 zugelassen. Im Mai 2009 wurde die Insolvenz eröffnet . Die Steuern für das jahr 2009 196 € wurden im März bezahlt der steuerbescheid ging vom 3.2.09- 02.3.2010.

Nun bekommt der Insolvenzschuldner wieder ein steuerbescheid über die ganze Steuerschuld 196 € diesmal ist der abrechnungszeitraum 12.08.2009- 11.08.2010 da heißt der schuldner müsste im Jahr 2009 zweimal steuern zahlen ist das rechtens??

Ja!

Ein Guthaben wurde beim neuen Bescheid nicht erwähnt. Es muss aber ein Guthaben vorhanden sein wo ist das hin?? Das Auto wurde vom Insolvenzverwalter freigegeben da es für den Arbeitsweg benötigt wird. Ein Bescheid hat der Insolvenzschuldner aber darüber nicht bekommen. Bitte helft mir

Danke


Beim Insolvenzverwalter in der Masse! Das Auto wurde einmal kurz abgemeldet, dadurch entstand das Guthaben für den Insolvenzverwalter. Durch die Neuanmeldung beginnt der Zeitraum der Zahlung neu.

Leider alles völlig normal! Wobei ich den Sinn nicht ganz verstehe, wegen ein paar Euro so einen Aufwand. Hat mein IV nicht gemacht sowas!
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maeuschen

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Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #2 am: 31. August 2009, 11:33:37 »

hallo danke für die Anwort ich habe gerade folgendes im Internet gefunden

In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof jetzt die nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer auch dann Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) eingeordnet, wenn sich das Fahrzeug - obschon nach wie vor auf den Insolvenzschuldner zugelassen - nicht mehr in seinem Besitz befindet oder vom Insolvenzverwalter aus der Masse freigegeben wurde.

Der BFH entnimmt dem Kraftfahrzeugsteuergesetz seit seinem Urteil vom 18. Dezember 1953 II 190/52 U, BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49 die unwiderlegliche Vermutung, dass das Fahrzeug von demjenigen, für den es zugelassen ist, gehalten wird. Daran hält der BFH auch unter Geltung der InsO fest. Das unwiderlegbar rechtsvermutete Halten führt zu einer gesetzlich vermuteten Verwendungsmöglichkeit des Fahrzeugs “im Geschäft” des Schuldners und damit im Rahmen der Insolvenzmasse. Deshalb ist die nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer Masseverbindlichkeit. Daran ändert sich nichts, wenn der Insolvenzverwalter das Fahrzeug aus der Masse freigibt. Er ist vielmehr gehalten, den verkehrsrechtlich gebotenen Anzeige- und Mitteilungspflichten nachzukommen.


Heißt das jetzt ich muss den Steuerbescheid zum Insolvenzverwalter schicken und er muss es begleichen??
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Insokalle

Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #3 am: 31. August 2009, 11:41:20 »

wann genau war die Freigabe?
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maeuschen

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Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #4 am: 31. August 2009, 11:57:36 »

Vom insolvenzverwalter kam noch nichts schriftlich
Bekommt man dort etwas darüber??
Muss ich ein Bescheid eventuell von dem Insolvenzverwalter anfordern das es freigegeben wurde?
Der Wagen wird benötigt zum täglichen Arbeitsplatz.
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Insokalle

Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #5 am: 31. August 2009, 19:32:08 »

Normal teilt der IV einem die Freigabe schriftlich mit. Woher soll man denn wissen, ob der Wagen freigegeben wurde?
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maeuschen

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Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #6 am: 01. September 2009, 08:14:09 »

Soll ich dem Insolvensverwalter einfach mal schreiben und um eine Bestätigung der Freigabe bitten??
Wie verhält es sich dann mit dem Text den ich im Internet gefunden habe.
Demnach muss ich doch die Steuern nicht zahlen oder sehe ich das falsch?
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Insokalle

Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #7 am: 01. September 2009, 11:15:13 »

Die Freigabe eines Gegenstands wird formlos gegenüber dem Schuldner erklärt, ist also auch mündlich möglich. Zu Beweis- und Nachweiszwecken empfiehlt sich immer eine schriftliche Bestätigung der Freigabe, die man auch den Behörden im Zweifel vorlegen kann.

Keine Freigabe, keine Zahlungspflicht des Schuldners. Das sehen Sie meiner Meinung nach richtig.

Es ist aber durchaus möglich, dass bei Ihnen der IV die Freigabe mündlich erklärte (hat er nun oder nicht?) und er eine entsprechende Mitteilung im August an das FA geschickt hat. Worauf das FA einen neuen Steuerbescheid erlassen hat, den Sie dann zahlen müssen. Sie könnten also dort mal nachfragen, ob so ein Schreiben vorliegt oder warum sonst Sie einen neuen Steuerbescheid bekommen haben. Andernfalls schriftliche Freigabe vom IV bestätigen lassen.
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paps

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Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #8 am: 01. September 2009, 17:27:54 »

Es könnte auch sein dass der Th das Guthaben, welches vom Eröffnungstermin bis zur nächsten Hauptfälligkeit besteht, zur Masse gezogen hat.
Somit müßte ab dem auf die Eröffnung folgenden Tag nochmals Steuern gezahlt werden.
Aber nur, wenn das Wägelchen freigegeben wurde.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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maeuschen

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Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #9 am: 02. September 2009, 08:21:15 »

Danke Paps für deine Antwort

Aber in dem Ausschnitt den ich im Internet gefunden habe steht ja nun folgendes

Deshalb ist die nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer Masseverbindlichkeit.Daran ändert sich nichts, wenn der Insolvenzverwalter das Fahrzeug aus der Masse freigibt. Er ist vielmehr gehalten, den verkehrsrechtlich gebotenen Anzeige- und Mitteilungspflichten nachzukommen.

Ich verstehe es so das ich den Bescheid zum Insolvenzverwalter schicken muss und dann dieser das bezahlen muss.

Liege ich da jetzt so falsch??
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Schlumpfi

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Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #10 am: 07. September 2009, 14:25:36 »

Hallo,

ich bin heute auch aus allen Wolken gefallen. Der IV schickte mir einen KFZ Steuer Bescheid, den ich begleichen soll. Ausgestellt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens 29.07.2009.   :girl:

Das Problem ist, dass das Fahrzeug aus einem Leasingvertrag stammt und schon längst zurück gegangen ist. Wir wissen, dass das Fahrzeug schon seit Ende Juli auf jemanden anderen zugelassen ist.

Jetzt gibt es natürlich keine Abmeldebescheinigungen mehr, läuft ja alles automatisch. Wartet jetzt das Finanzamt mit der Gutschrift, damit wir alles nochmal zahlen müssen? Das Geld (LKW Steuer ca. 500,- Euro für den berechneten Zeitraum) wäre dann ja verloren, wenn wir erst mal zahlen würden :-(

Werde morgen mal beim IV anrufen, vielleicht können wir ja mit der Zahlung warten, denn der Änderungsbescheid müsste dann ja auch mal langsam kommen.

Ich bin nur froh, dass wir ansonsten kein Fahrzeug mehr am Tag der Eröffnung hatten, sonst müsste ja jetzt die Steuer nochmal bezahlt werden.

Der Steuerbescheid läuft im übrigen auf den Namen des IV, daher verstehe ich nur zu gut, dass er um Bezahlung bittet.

Viele Grüße

Eure Schlumpfi
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Insokalle

Re: KFZ Steuer nach Insolvenzeröffnung
« Antwort #11 am: 07. September 2009, 17:35:01 »

Neues Problem – neuer Thread

Hier dürfte der Fall klar sein: Wagen wurde nicht freigegeben. Den Bescheid hat also der IV zu zahlen, damit haben Sie nichts zu tun. Er muss sich schon selbst darum kümmern. Sie können ihm ja trotzdem Ihre Informationen mitteilen.
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