Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cgschmidt am 29. September 2009, 18:42:41
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Hallo Paps,
Sie schreiben in einer Antwort zur KFZ-Steuer:
"Das Problem kann nur umgangen werden, wenn man die Zahlungen monatlich leistet.
Was aber heutzutage mit der zwingend notwendigen Einzugsermächtigung nicht mehr ganz so einfach ist."
Bei uns ist es jetzt so, dass das FA den TH angeschrieben hat und wir umgehend das Guthaben, das dem TH zugeflossen ist, erneut als Steuer zu zahlen haben.
Ist der oben beschriebene Weg möglich, und wie, wenn das FA auf einer Einzugsermächtigung besteht????
Ist auch vierteljährliche Zahlung auf Antrag möglich?
Danke für hilfeiche Antworten!
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Meines Wissens ist die Kfz-Steuer ausschließlich jährlich per Einzugsermächtigung zu zahlen. Auf was anderes lassen sich die Finanzämter nicht ein.
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halbjährlich geht auch