Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: karlos44444 am 31. Mai 2013, 16:06:43

Titel: KFZ Steuer - ummeldung
Beitrag von: karlos44444 am 31. Mai 2013, 16:06:43
Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand helfen hier.
Ich bin Insolvent im Status eröffnet.
Habe die Erlaubnis von meinem Insolvenzverwalter ein Auto zu fahren das meine Frau braucht um zur Arbeit zu kommen. Dieses Auto ist aber vor zwei Monaten verschrottet worden. Meine Mutter hat daraufhin mir ein gebrauchtes Auto zur Verfügung gestellt. Bei dem ich aber die Steuer und Versicherung zu bezahlen habe ( da auf mich angemeldet).

Beim alten Auto hatte ich noch ein Steuerguthaben von € 204 ( also insgesamt €339,- minus der gefahrenen Zeit @ 135,- )

Ich war jetzt der Meinung dass die Steuerschuld für das neue Auto von diesem Guthaben beglichen wird.
Das scheint aber nicht so zu sein da das Finanzamt nun Versucht hat Geld von meinem Konto abzuheben, aber Teile des Guthabens an den Inso.verwalter überwiesen hat.

Das Finanzamt sagt nun Klären Sie das mit Insolvenzverwalter und der sagt klären Sie das mit dem Finanzamt

Kann mich vielleicht jemand von den Spezialisten hier aufklären.

Ich hoffe auf Euch.

Gruß Karlos44444
Titel: Re: KFZ Steuer - ummeldung
Beitrag von: waldi am 01. Juni 2013, 09:45:26
Meines Wissens nach verrechnet das Finanzamt niemals die KFZ-Steuer des abgemeldeten Autos mit der Steuer für das 'neue' Auto.

Das Guthaben aus vorangegangenem Zeitpunkt zählt (als Vermögensanteil) zur Insolvenzmasse.