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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung  (Gelesen 4510 mal)

tombik

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KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« am: 14. November 2009, 00:40:27 »

Hallo ich möchte gerne wissen wie ich in meinem Fall mich richtig verhalte.Bei mir wurde am 30.10.2009 jetzt Privatinsolvenz eröffnet und ich
habe jetzt auch einen TH zugewiesen bekommen.Dieser hat mir jetzt eine Liste mit Anforderungen zugeschickt wobei ich folgendes nicht genau
verstanden habe ich soll mein Fahrzeug beim zuständigen Straßenverkehrsamt ummelden,und zwar ohne Halterwechsel.
----------------
Auszug aus dem Schreiben:
Das ist deshalb notwendig,da die nach Insolvenzeröffnugn entstehende KFZ Steuer Masseverbindlichkeiten ist.Daran ändert sich nichts,wenn der
Insolvenzverwalter das Fahrzeug aus der Masse freigibt.Es ist vielmehr gehalten,den verkehrsrechtlich gebotenen Anzeige- und Mitteilungspflicht
nachzukommen(Urteil des Bundesfinanzhof vom 29.08.2007,IX R 4/07)
Den Nachweis der Ummeldung schicken Sie bitte umgehend ins Büro.
------------------
Jetzt zu meiner Frage ich besitze ein gebrauchtes eigenes Auto ca im Wert von 900-1000 Euro und möchte dieses behalten.
Ich bin momentan arbeitslos gemeldet und erhalte noch Arbeitslosengeld 1 und das Auto brauche ich evtl.für einen neuen Job.
Was können Sie mir raten was ich in diesem Fall machen sollte??


Leider aus Eile habe ich im Forum noch nicht einsehen können ob jemand diesen Fall beschrieben hat.


mfg
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Insokalle

Re: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« Antwort #1 am: 14. November 2009, 10:26:43 »

Zunächst ist doch zu klären, ob der TH das Auto aus der Masse freigegeben hat.
Ist er aber der Meinung, es gehört zur Insolvenzmasse und will er es verwerten, dann hat er auch die Kfz-Steuer zu zahlen.

Also immer einen Schritt nach dem anderen. Das Problem wurde in der Tat an anderer Stelle bereits ausführlich diskutiert.
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Scarlett

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Re: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« Antwort #2 am: 14. November 2009, 10:28:49 »

Was für eine Ummeldung wird da jetzt gefordert, da kann ich jetzt nicht folgen. Ist das Fahrzeug noch unter einer alten Adresse angemeldet???? Von wo nach wo soll das umgemeldet werden???
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

lucca_m

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Re: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« Antwort #3 am: 15. November 2009, 13:10:23 »

Ab- und Anmelden ist gemeint.
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Onkelpuh

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Re: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« Antwort #4 am: 15. November 2009, 23:54:22 »

das selbe Spiel ahbe ich hinter mir
aber es geht einfach zu lösen für den IV
wenn er ddir das fahrzeug aus der Masse freigegeben hat, dann muß er eine Meldung an da Finanzamt welches für deine Kfz-Steuer zuständig ist schicken das er das fahrzeug aus der Masse freigegeben hat und du somit ab diesem tage auch wieder Steuerpflichtiger bist im Sinne der Kfz-Steuer.
dann macht das Finanzamt eine Abrechnung der Steuer, sozusagen eine Zwischenabrechnung und teilt dir mit, das du nun wieder am Tage X deine fällige Kfz-Steuer zu zahlen hast und die Freigabe durch den IV erfolgt ist

diese ist bei mir so geschehen ohne das ich irgend etwas extra oder doppelt zahlen mußte
mein fahrzeug wurde per Zahlung einer Auslösesumme X aus der Masse freigekauft und vom IV daraufhin freigegeben mit Freigabemeldung an das Finanzamt

also nix mit ab- oder ummelden, dies ich quatsch und verursacht nur unnötige Kosten, wenn der IV drauf besteht soll er die ab- und anmeldung machen und die Kosten aus der Masse zahlen
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Insokalle

Re: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« Antwort #5 am: 16. November 2009, 11:25:26 »

@Onkelpuh: Dann hat es also doch noch einigermaßen geklappt.
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Onkelpuh

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Re: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« Antwort #6 am: 16. November 2009, 12:21:45 »

ja, hab ihm klar und deutlich mitgeteilt das ich der Ummeldung des Kfz nicht zustimmen werde und notfalls zum Insovenzgericht gehen werde

ich habe mein Fahrzeug trotz des geringen Schätzwertes von EUR 200,00 ausgelöst aus der Masse weil ich es benötige aber keinerlei Interesse daran habe weitere Kosten zu tragen welche unnötig wären  :dntknw:

und plötzlich hat er eingelenkt und nun das so gemacht mit dem Finanzamt und gut ist es für beide Seiten ohne weitere Kosten und auch ohne doppelte Zahlung der Steuern  :juchu:

also man sieht es geht auch positiv zu regeln für beide Seiten aber ohne die Infos aus dem Forum hier wäre ich wieder so blöd gewesen und hätte es so gemacht wie vom IV gefordert also nochmal von mir ein großes danke an alle aktiven das es dieses Forum gibt  :thumbup:
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tombik

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Re: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« Antwort #7 am: 16. November 2009, 20:39:59 »

Hallo vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.Ich habe heute mit IV gesprochen und der teilte mir mit ich soll das Auto Ab und wieder auf meinem Namen neu anmelden.
Ob die das Auto von der Masse freigeben steht noch in den Sternen.Das Auto hat etwa einen Wert von 900 Euro und ich bin momentan arbeitslos gemeldet.
Wie kann ich dies jetzt machen so das ich das Auto behalten könnte.Evtl werde ich jetzt einen Minijob bekommen kann ich denen sagen das ich das Auto
brauche ob dies genehmigt wird weiß ich nicht und wenn ich es verkaufe z.B.für etwa 100 Euro an meinem Vater ist dies möglich??Oder kann ich es für 100 Euro vom IV
kaufen.

mfg
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Onkelpuh

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Re: KFz Ummeldung wegen Insolvenzmeldung
« Antwort #8 am: 16. November 2009, 21:24:48 »

solange der IV das Auto nicht freigibt ist es Masseverbindlichkeit dann soll er sich selber drum kümmern das Auto Ab und wieder Anmelden wenn er es unbedingt für nötig erachtet, kläre ihneinfach auf das dies unnötige Kosten sind die in keinem Verhältnis zum Ziel stehen

der will nur an die dadurch erfolgende Steuererstattung kommen und du zahlst dann die Steuern noch mal
ein ab- und anmelden ist nicht notwendig da der IV nur dem Finanzamt die Freigabe bestätigen muß


wenn das Auto einen Schätzwert von EUR 900 hat wird dir der IV eventuell anbieten es aus der Masse für diesen Betarg auszulösen, du kaufst dann somit dein eigenes Auto nochmal und dann ist es auch wieder deins
« Letzte Änderung: 16. November 2009, 21:29:27 von Onkelpuh »
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