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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: KFZ unter 1.200 € - wird der IV darauf zugreifen?  (Gelesen 2599 mal)

Leopold Bloom

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KFZ unter 1.200 € - wird der IV darauf zugreifen?
« am: 25. Dezember 2009, 20:48:52 »

EinAuto benötige ich beruflich.
Besitze aber kein eigenes KFZ.

bisher habe ich das Problem auf 2erlei Weise gelöst:
a) ich leihe mir privat ein Auto (alles mit Rechnung, Benzinkosten usw.
b) wenn der Eigentümer sein Fahrzeug für den Eigenbedarf benötigt, habe ich die Möglichkeit, über die Mitgliedschaft bei einem Car-Sharing-Verein dort ein Auto zu mieten, wenn gerade eines frei ist.

Bisher hatte ich auf einem der beiden Wege immer die Möglichkeit , auf ein Fahrzeug zugreifen zu können, wenn ich eines benötigte.

Bei dem Car-Sharing-Verein habe ich eine Kaution von 500 Euro hinterlegt.
Der Verein argumentiert immer damit, das ich nun Miteigentümer des Fahrzeugs sei.

Ich habe mal gelesen, bei einem Fahrzeugwert unter 1.200 € würde der IV das dem Schuldner überlassen, wenn dieser es beruflich benötigt.

500 € sind nun deutlich weniger als 1.200 € und beruflich benötige ich das Fahrzeug auch ==> ohne Auto kein Beruf.

Was wird der IV voraussichtlich unternehmen?


Gruß Leopold Bloom


« Letzte Änderung: 25. Dezember 2009, 20:58:46 von Leopold Bloom »
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Scarlett

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Re: KFZ unter 1.200 € - wird der IV darauf zugreifen?
« Antwort #1 am: 25. Dezember 2009, 22:35:36 »

Weiß der IV davon???? Wer steht im Brief des KFZ????
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Leopold Bloom

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Re: KFZ unter 1.200 € - wird der IV darauf zugreifen?
« Antwort #2 am: 25. Dezember 2009, 23:03:57 »

Weiß der IV davon????

Ich schätze, ich werde das wohl bei der vollständige und geordnete Vermögensübersicht ...Amtsgericht bis 4.1.2010 angeben müssen

Wer steht im Brief des KFZ????

Im Brief steht der Verein. Bei dem Verein bin ich Mitglied.
Ich habe zusätzlich zur Aufnahmegebühr eine Kaution von 500 € hinterlegt. Aus diesen Kautionen werden m.W. die Fahrzeuge des Vereins finanziert.



Gruß Leopold Bloom
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Scarlett

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Re: KFZ unter 1.200 € - wird der IV darauf zugreifen?
« Antwort #3 am: 26. Dezember 2009, 12:01:11 »

Wie sieht die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft aus??? Was passiert wenn der Insolvenzverwalter die 500,00 € zurückfordert, ist so ein Fall in der Vereinssatzung Geklärt???   

Das ist jetzt irgendwie nicht ganz klar geregelt, es heißt, ja wenn das Fahrzeug unter 1200,00 € Wert hat, das Fahrzeug an sich hat aber vermutlich einen höheren Wert, ob da jetzt der Fahrzeuganteil gewertet wird, ist die Frage???

Normalerweiser sollte der IV ja ein Interesse haben, dass der Schuldner weiterhin berufstätig sein kann.

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Leopold Bloom

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Wie sieht die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft aus???

Erst mal steht in den AGB drin, dass sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person Mitglied werden kann.
DEr IV könnte also ohne weiteres in meinen Vertrag eintreten.
Und dafür entstehen Kosten laut jeweils gültiger Preisliste.

Aber was noch viel schöner ist, der IV hat dann
vor jeder Fahrt die jeweils gültige Fahrerlaubnis einzusehen und sich von der Fahrtüchtigkeit des Fahrers zu überzeugen.

Finde ich alles ungeheuer beruhigend.

Selbstverständlich kann der IV
jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Dann wird die Kaution rückerstattet.
Und jetzt kommt das Schönste:
Eie Kündigung des Teilnehmers ist nur wirksam, wenn alle Tresorschlüssel, Identifikationskarten und weiteren Hilfsmittel ... unverzüglich ... zurückzugeben.

Uiuiui, was die alles wollen. Das kann aber dauern. Bis ich das Alles gefunden habe!
Ansonsten verlängert sich die Vertrragslaufzeit um jeweils einen Monat.

Also , wie sagt man so schön, bis dahin fließt viel Wasser....

Gruß Leopold Bloom

« Letzte Änderung: 26. Dezember 2009, 14:00:36 von Leopold Bloom »
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ThoFa

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Hallo,

Uiuiui, was die alles wollen. Das kann aber dauern. Bis ich das Alles gefunden habe!

uiuiui wird sich der Insolvenzverwalter dann mal freuen, in seinen Bericht zu schreiben, dass der Schuldner sich nicht an seine Mitwirkungspflichten hält. Uiuiui, werden sich dann die Gläubiger freuen, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Uiuiui, wird der Schuldner sich dann in den Arsch beißen.... :rolleyes:

Vertrag wird gekündigt, IV zieht die Kaution zur Masse.

MfG

ThoFa
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Leopold Bloom

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Re: Bist du sicher?
« Antwort #6 am: 26. Dezember 2009, 17:51:27 »


Vertrag wird gekündigt, IV zieht die Kaution zur Masse.


Bist du sicher? Ist es nicht genau andersrum?
Das wollte ich schon etwa genauer wissen.

Wenn das sicher ist, dann wäre es natürlich das Vernünftigste für mich, ich versuche über ein Agreement mit dem Verein, die Kaution selber einzuziehen - noch bevor das Gericht einen IV bestimmt hat.
Dann hab ich wenigstens die paar Kröten aus der Kaution.

Aber wird mir dann nicht vorgehalten werden, dass ich eine (relativ) sichere Verdienstmöglichkeit mutwillig untergraben habe?

Einen HV-Job hab ich nämlich immer wieder,  einen Angestelltenjob hatte ich die letzten 25 Jahre keinen.
Und ich bin mir aus persönlichen Gründen auch sicher, ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, dass mir niemand einen anbieten wird.
Ohne Auto bedeutet  das dann 6 Jahre Hartz IV, eine NULL-Insolvenz.

Darum würde ich das gerne genauer wissen, bevor ich selber meinen Vertrrag mit dem Car-Sharing-Verein kündige.

Gruß Leopold Bloom









« Letzte Änderung: 26. Dezember 2009, 18:02:16 von Leopold Bloom »
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Leopold Bloom

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Re: Bist du sicher?
« Antwort #7 am: 26. Dezember 2009, 17:53:06 »


Vertrag wird gekündigt, IV zieht die Kaution zur Masse.


Bist du sicher? Ist es nicht genau andersrum?
Das wollte ich schon etwa genauer wissen.

Wenn das sicher ist, dann wäre es natürlich das Vernünftigste für mich, ich versuche über ein Agreement mit dem Verein, die Kaution selber einzuziehen - noch bevor das Gericht einen IV bestimmt hat.
Dann hab ich wenigstens die paar Kröten aus der Kaution.

Aber wird mir dann nicht vorgehalten werden, dass ich eine (relativ) sichere Verdienstmöglichkeit mutwillig untergraben habe?


Einen HV-Job hab ich nämlich immer wieder;  einen Angestelltenjob hatte ich die letzten 25 Jahre keinen.
Und ich bin mir aus persönlichen Gründen auch sicher, ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, dass mir niemand einen anbieten wird.
Ohne Auto bedeutet  das dann 6 Jahre Hartz IV, eine NULL-Insolvenz.

Darum würde ich das gerne genauer wissen, bevor ich selber meinen Vertrrag mit dem Car-Sharing-Verein kündige.

Gruß Leopold Bloom










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ThoFa

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Re: KFZ unter 1.200 € - wird der IV darauf zugreifen?
« Antwort #8 am: 27. Dezember 2009, 14:37:25 »

Hallo,

es kommt, wie immer, auf die Umstände an.

Kann ich den IV erklären, dass diese Kaution unbedingt stehen gelassen werden muss, damit ich ein Auto zur Verfügung habe, damit ich damit Geld verdienen kann, welches dann wiederum anteilsmäßig zur Masse geht?!

Von der rechtlichen Seite ist es ganz klar, dass dieses "Vermögen" zur Masse gezogen werden muss. Sollten Sie sich dieses jetzt auszahlen lassen, ändert das nichts an der Sache. Dann müssen Sie u.U. erklären was mit dem Geld passiert ist. Alternativ kann es auch stehen gelassen werden und Sie zahlen (möglicherweise) in Raten die 500,00 € selber in die Masse. Oder man kann halt den IV überzeugen.

MfG

ThoFa

P.S.: Der Verein interessiert mich, können Sie mir denn mal per PN nennen?!
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