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Autor Thema: Kfz-Versicherung  (Gelesen 2817 mal)

Frager

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Kfz-Versicherung
« am: 06. November 2013, 17:41:35 »

Hallo und guten Tag,

habe schon wieder eine neue Frage: Meine Tochter, die nicht mehr unterhaltsberechtig ist, möchte sich gerne ein Auto zulegen. Sie hat einen Führerschein seit 6 Jahren und ist 25 Jahre alt. Für nun ihr erstens Auto müsste sie mit einer hohen Versicherungsprämie anfangen. Wäre es zulässig wenn sie ihr Auto über meine Frau und mich versichern würde? Es könnte ja sein, dass der TH damit nicht einverstanden wäre. Durch unsere Kfz-Versicherung wäre ihr Versicherungsbeitrag erheblich geringer. Andererseits ist meine Überlegung: Das Auto gehört ja nicht uns und was wir versichern möchten ist Privatsache und geht keinen etwas an. Liege ich hier richtig?

Gruß

Frager
Gespeichert
 

Der_Alte

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Re: Kfz-Versicherung
« Antwort #1 am: 08. November 2013, 16:53:41 »

Wie Sie richtig vermuten geht es den Treuhänder nichts an, welche Fahrzeuge Sie versichern. Denn die Versicherung sagt nichts über das Eigentum aus. Und nur Eigentum, dass man zur Masse ziehen könnte, wäre für den TH relevant.
Gespeichert
 

Frager

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Re: Kfz-Versicherung
« Antwort #2 am: 08. November 2013, 17:15:33 »

Vielen Dank für die Antwort,

man ist halt übersensibel ja nichts falsch zu machen. Leider ist das so. Ich habe inzwischen auch schon den TH gefragt und es geht natürlich in Ordnung.

Also, vielen Dank nochmals. Dieses Forum ist sehr hilfreich. Ich habe mich schon mit vielen Problemen hier belesen!

Gruß

Frager
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Kfz-Versicherung
« Antwort #3 am: 17. November 2013, 10:56:39 »

Aber was wäre mit den Ansprüchen aus den Versicherungen im lfd. Insolvenzverfahren?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Kfz-Versicherung
« Antwort #4 am: 17. November 2013, 12:36:48 »

Aber was wäre mit den Ansprüchen aus den Versicherungen im lfd. Insolvenzverfahren?

Ausgehend von der Kfz-Haftpflicht gibt es nur Ansprüche Dritter gegen die Versicherung. Was soll daran problematisch sein. Anders als bei anderen Versicherungen gibt es keine Haftpflichtansprüche an den Versicherungsnehmer, sondern nur gegen die Versicherung. Damit ist jeglicher Einfluß des Treuhänders gleich null. Interessant kann es nur sein, wenn eine Kasko-Versicherung besteht und diese leisten soll. Dann könnte evtl. der TH diese Leistung beanspruchen. Da Kasko-Versicherungen nicht Pflicht sind, kann man notfalls auch darauf verzichten.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Kfz-Versicherung
« Antwort #5 am: 17. November 2013, 15:20:14 »

Zitat
Anders als bei anderen Versicherungen gibt es keine Haftpflichtansprüche an den Versicherungsnehmer, sondern nur gegen die Versicherung.

ja, aber nur weil die Haftpflicht beim Kfz eine Pflichtversicherung ist, § 115 VVG


Zitat
Interessant kann es nur sein, wenn eine Kasko-Versicherung besteht und diese leisten soll. Dann könnte evtl. der TH diese Leistung beanspruchen.

Sehe ich auch so.

Wollte das ganze nur noch mal in Erinnerung rufen, bevor das Gejammer groß ist.
Gespeichert
 
 

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