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Autor Thema: Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz  (Gelesen 2448 mal)

chris1985

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Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz
« am: 03. September 2015, 18:13:40 »

Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen...Ich bin frisch in der Privatinsolvenz, einer meiner Gläubiger sind meine Eltern, denn ich habe vor ca. 3-4 Jahren ein Auto über die Santander gekauft und paar Monate drauf haben es meine Eltern abgezahlt einmalig damit ich es bei ihnen abbezahle. Ich habe immer versicherung und Steuer gezahlt, und es aber nicht abbezahlt deshalb habe ich meine Eltern mit reingenommen als Gläubiger. Wenn der Treuhänder meine Eltern jetzt anschreibt wegen Summe usw. werden meine Eltern schreiben dass sie sich das Auto nehmen (also ihre Sicherheit) und somit auf die Forderungen verzichten.

Sie wollen mir aber evtl. das Auto zum fahren zur Verfügung stellen, und ich weis jetzt nicht was ich machen soll ....

1. Ich ändere nur die Kontodaten das Versicherung und Steuer vom Vater abgebucht wird in Zukunft.

oder...

2. Ich melde es ab und lass es wenn es denn so kommt dann meinen Vater auf sich anmelden so das ich komplett raus bin.

Was würdet ihr mir raten ?

LG  :wink:
Gespeichert
 

waldi

Re: Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 04. September 2015, 09:33:28 »

Ich bin erstaunt über die (gesehene) Möglichkeit, dass ein Gläubiger im Insolvenzverfahren mal so einfach einen Vermögensgegenstand an sich nehmen kann.

Auf welch' rechtlicher Basis beruht denn dieses Konstrukt?
Gespeichert
 

communicator

Re: Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 05. September 2015, 14:05:33 »

Wer ist denn seit dem Bezahlen des Fahrzeugs im Besitz des Fahrzeugbriefs - also Besitzer des Fahrzeugs?
Gibt es zwischen Dir und Deinen Eltern einen rechtlich bindenden Vertrag darüber wer Besitzer ist und wer das Fahrzeug nutzen darf und wie es abzubezahlen ist?
Eigentlich dürften Deine Eltern als Gläubiger im Insolvenzverfahren keine Vermögensgegenstände einbehalten.

Gespeichert
 

waldi

Re: Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz
« Antwort #3 am: 05. September 2015, 14:15:26 »

Besitzer des Fahrzeugs ist zweifelsfrei der TE.

Entscheidend aber ist, wer der Eigentümer ist, gemäß letztgültigem Kaufvertrag.

Ich vermute mal, dass dies ebenfalls der TE ist. Falls da nicht auf dem letzten Drücker noch irgendwas 'gemaggelt' worden ist.
Gespeichert
 
 

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