Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: chris1985 am 03. September 2015, 18:13:40

Titel: Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz
Beitrag von: chris1985 am 03. September 2015, 18:13:40
Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen...Ich bin frisch in der Privatinsolvenz, einer meiner Gläubiger sind meine Eltern, denn ich habe vor ca. 3-4 Jahren ein Auto über die Santander gekauft und paar Monate drauf haben es meine Eltern abgezahlt einmalig damit ich es bei ihnen abbezahle. Ich habe immer versicherung und Steuer gezahlt, und es aber nicht abbezahlt deshalb habe ich meine Eltern mit reingenommen als Gläubiger. Wenn der Treuhänder meine Eltern jetzt anschreibt wegen Summe usw. werden meine Eltern schreiben dass sie sich das Auto nehmen (also ihre Sicherheit) und somit auf die Forderungen verzichten.

Sie wollen mir aber evtl. das Auto zum fahren zur Verfügung stellen, und ich weis jetzt nicht was ich machen soll ....

1. Ich ändere nur die Kontodaten das Versicherung und Steuer vom Vater abgebucht wird in Zukunft.

oder...

2. Ich melde es ab und lass es wenn es denn so kommt dann meinen Vater auf sich anmelden so das ich komplett raus bin.

Was würdet ihr mir raten ?

LG  :wink:
Titel: Re: Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz
Beitrag von: waldi am 04. September 2015, 09:33:28
Ich bin erstaunt über die (gesehene) Möglichkeit, dass ein Gläubiger im Insolvenzverfahren mal so einfach einen Vermögensgegenstand an sich nehmen kann.

Auf welch' rechtlicher Basis beruht denn dieses Konstrukt?
Titel: Re: Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz
Beitrag von: communicator am 05. September 2015, 14:05:33
Wer ist denn seit dem Bezahlen des Fahrzeugs im Besitz des Fahrzeugbriefs - also Besitzer des Fahrzeugs?
Gibt es zwischen Dir und Deinen Eltern einen rechtlich bindenden Vertrag darüber wer Besitzer ist und wer das Fahrzeug nutzen darf und wie es abzubezahlen ist?
Eigentlich dürften Deine Eltern als Gläubiger im Insolvenzverfahren keine Vermögensgegenstände einbehalten.

Titel: Re: Kfz Versicherung/Steuer während der Insolvenz
Beitrag von: waldi am 05. September 2015, 14:15:26
Besitzer des Fahrzeugs ist zweifelsfrei der TE.

Entscheidend aber ist, wer der Eigentümer ist, gemäß letztgültigem Kaufvertrag.

Ich vermute mal, dass dies ebenfalls der TE ist. Falls da nicht auf dem letzten Drücker noch irgendwas 'gemaggelt' worden ist.