Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: baldininso am 05. Januar 2010, 12:03:12

Titel: Kfz - wie wahrscheinlich ist es?
Beitrag von: baldininso am 05. Januar 2010, 12:03:12
Hallo Leute, mir gehen die Fragen vor lauter Angst nicht aus...  :rougi:

also folgendes... vor ca drei Jahren habe ich für meine Frau einen Kreditvertrag gemacht, da sie keinen bekommen hat. Zu wenig Einkommen. Ich hatte bereits ein Auto. Und ihres hat den totalen Geist aufgeben. Damals war ich noch Kreditwürdig. Die Wohnung und die Kreditkarten meiner Dummheit freien Weg gelassen. Naja, nun folgendes.

Die Raten hat SIE ja brav jeden Monat bezahlt und jetzt sind noch ein paar hundert Euro übrig.

Punkt eins: Ich bin der Halter, diese Bank steht nicht auf der Gläubigerliste. Gibts da Ärger? Meine, meine Frau hat ja bezahlt und diese ganze Sache hatte ja mit meinen Schulden im Grunde nichts zu tun. Sie will den Rest jetzt überweisen.
Punkt zwei: Der Wagen ist 15 Jahre alt (ein altes Ford Escort Cabrio,hält wohl noch seinen TüV durch). Ist es wahrscheinlich, dass der TH dieses Auto zurückfordert, wenn ich ihn meiner Frau nach der Zahlung überschreibe?

baldininso
Titel: Re: Kfz - wie wahrscheinlich ist es?
Beitrag von: Feuerwald am 05. Januar 2010, 12:50:01

vor ca drei Jahren habe ich für meine Frau einen Kreditvertrag gemacht

diese Bank steht nicht auf der Gläubigerliste.

Gibts da Ärger?


- Wer vorsätzlich die Gläubiger-/Forderungsverzeichnisse falsch und unvollständig einreicht, löst damit die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung aus (§ 290 Abs. 1 Nr 6 InsO).



Titel: Re: Kfz - wie wahrscheinlich ist es?
Beitrag von: baldininso am 05. Januar 2010, 13:18:53
Aber ich bin doch nur der Halter dieses Fahrzeuges, weil meine Frau es damals nicht bekommen hätte. Ich zahle nichts dafür. Sämtliche Zahlungen laufen seit Anfang über Ihr Konto, selbst die Versicherung.

Das kann man mir doch nicht vorwerfen, sie brauchte das Auto doch um ihre Arbeit aufzusuchen.

baldininso
Titel: Re: Kfz - wie wahrscheinlich ist es?
Beitrag von: baldininso am 05. Januar 2010, 13:20:54
Ab wann zählt das denn? Ich bin momentan mit meinem Rechtsanwalt dabei, mit dem Gericht läuft noch nichts... soweit sind wir noch nicht

baldininso
Titel: Re: Kfz - wie wahrscheinlich ist es?
Beitrag von: Feuerwald am 05. Januar 2010, 14:10:42
Das kann man mir doch nicht vorwerfen, sie brauchte das Auto doch um ihre Arbeit aufzusuchen.

-> es wirft Ihnen keiner etwas vor. Fakt ist aber:  S i e  sind Kreditnehmer. Somit ist dieser Gläubiger (Bank) ins Forderungsverzeichnis aufzunehmen. Sollte bis zur Einreichung der Eröffnungsanträge dieser Kredit noch bestehen, bleibt Ihnen gar nichts anders übrig. Deshalb sollte  v o r  Antragstellung eine Lösung gefunden werden. Noch haben Sie ja Zeit alles zu regeln. Was meint denn Ihr Anwalt dazu?

Titel: Re: Kfz - wie wahrscheinlich ist es?
Beitrag von: baldininso am 05. Januar 2010, 16:18:30
Gott sei Dank ist das Verfahren noch nicht eröffnet, daher spielt es keine Rolle, ob wir das Auto jetzt auslösen oder nicht!
Mein Anwalt sagt, ich solle mir da keine Sorgen machen, er hat mich darüber endlich informiert.

baldininso :coffee: