"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: KFZ ...  (Gelesen 1980 mal)

gibnienix

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
KFZ ...
« am: 16. Juli 2010, 12:25:36 »

hallo zusammen.
mein inso. antrag soll kommende woche raus.

eine frage hätte ich da noch .

welchen wert darf ein weiterhin genutzes KFZ nicht übersteigen ?

schon mal vielen dank.

st.n
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: KFZ ...
« Antwort #1 am: 16. Juli 2010, 12:32:04 »

Es gibt soviel ich weiß keine Wertgrenze! Grundsätzlich fällt das Fahrzeug in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten. Es liegt aber auch im Ermessen des TH ob er es zur Masse hinzuzieht oder nicht. Wenn es für den Beruf oder Arbeitsweg benötigt ist, so dürfen sie es auf jeden fall behalten. Es gibt auch die Möglichkeit, das Auto aus der Masse herauszukaufen!

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

gibnienix

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: KFZ ...
« Antwort #2 am: 16. Juli 2010, 12:44:44 »


einen 6 jahre alten renault kangoo mit 140 tsd km und einigen macken.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: KFZ ...
« Antwort #3 am: 16. Juli 2010, 12:54:09 »

Wie gesagt, eigentlich gehört das KFZ zur Masse!

Ausnahme: berufliche Notwendigkeit.

Mein TH hat mein KFZ (8 Jahre alter Toyota Corolla) nicht zur Masse hinzugezogen.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

gibnienix

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: KFZ ...
« Antwort #4 am: 16. Juli 2010, 12:59:04 »

eine berufliche notwendigkeit ergibt sich eigentlich bei mir aus der tatsache daß ich zum dienstbeginn ( 6 uhr + wochenend und feiertagsdienste ) keine möglichkeit von öffentlichen verkehrsmitteln habe.

aber sehr oft sehen das einige leute anders . dann will ich mal das beste hoffen .

vielen dank für ihre promten antworten.

st. n.
Gespeichert
 

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
Re: KFZ ...
« Antwort #5 am: 16. Juli 2010, 13:16:42 »

eine berufliche notwendigkeit ergibt sich eigentlich bei mir aus der tatsache daß ich zum dienstbeginn ( 6 uhr + wochenend und feiertagsdienste ) keine möglichkeit von öffentlichen verkehrsmitteln habe.

aber sehr oft sehen das einige leute anders . dann will ich mal das beste hoffen .

vielen dank für ihre promten antworten.

st. n.

Die werden Anfrage an den Arbeitgeber schicken, wegen Schichtplan und so. Wenn der AG die von Ihnen angegebene Arbeitszeiten bestätigt, wird das Auto nicht zur Insolvenzmasse hinzugezogen.

LG
Lena
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz