Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: gibnienix am 16. Juli 2010, 12:25:36
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hallo zusammen.
mein inso. antrag soll kommende woche raus.
eine frage hätte ich da noch .
welchen wert darf ein weiterhin genutzes KFZ nicht übersteigen ?
schon mal vielen dank.
st.n
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Es gibt soviel ich weiß keine Wertgrenze! Grundsätzlich fällt das Fahrzeug in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten. Es liegt aber auch im Ermessen des TH ob er es zur Masse hinzuzieht oder nicht. Wenn es für den Beruf oder Arbeitsweg benötigt ist, so dürfen sie es auf jeden fall behalten. Es gibt auch die Möglichkeit, das Auto aus der Masse herauszukaufen!
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
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einen 6 jahre alten renault kangoo mit 140 tsd km und einigen macken.
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Wie gesagt, eigentlich gehört das KFZ zur Masse!
Ausnahme: berufliche Notwendigkeit.
Mein TH hat mein KFZ (8 Jahre alter Toyota Corolla) nicht zur Masse hinzugezogen.
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eine berufliche notwendigkeit ergibt sich eigentlich bei mir aus der tatsache daß ich zum dienstbeginn ( 6 uhr + wochenend und feiertagsdienste ) keine möglichkeit von öffentlichen verkehrsmitteln habe.
aber sehr oft sehen das einige leute anders . dann will ich mal das beste hoffen .
vielen dank für ihre promten antworten.
st. n.
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eine berufliche notwendigkeit ergibt sich eigentlich bei mir aus der tatsache daß ich zum dienstbeginn ( 6 uhr + wochenend und feiertagsdienste ) keine möglichkeit von öffentlichen verkehrsmitteln habe.
aber sehr oft sehen das einige leute anders . dann will ich mal das beste hoffen .
vielen dank für ihre promten antworten.
st. n.
Die werden Anfrage an den Arbeitgeber schicken, wegen Schichtplan und so. Wenn der AG die von Ihnen angegebene Arbeitszeiten bestätigt, wird das Auto nicht zur Insolvenzmasse hinzugezogen.
LG
Lena