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Autor Thema: KFZ/Regel-Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 3469 mal)

Andrea2008

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KFZ/Regel-Verbraucherinsolvenz
« am: 06. April 2008, 13:58:20 »

Hallo!
Die Bürgin, meinen Schwester erhielt ein Schreiben vom RA und einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bezlg. der Darlehensrückzahlung und der horrens hohen Nebenforderungen und Zinsen bzgl. des Firmenwagens, welches vom TH verwertet wurde.

Ist es normal, dass die Bank sofort einen Rechtsanwalt beauftragen muss, um die Rückzahlung einzufordern? Was kann meine Schwester für meine Insolvenz? Warum muss sie jetzt auch noch die hohen "Nebenkosten" tragen?? Ist das richtig.

Im Mahnbescheid steht ein Satz, den ich nicht verstehe: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge." Was bedeutet das?

Dem Schreiben liegt ein Widerspruchsformular (gegen den im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch erhebe ich Widerspruch insgesamt oder zu einem Teil).Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen? Gegen die Zinsen? Verfahrenskosten? Rechtsanwaltskosten?

Wie muss meine Schester jetzt weiterverfahren? Sie will die Forderung in Raten zurückzahlen.

Für Eure Rückmeldung vielen lieben Dank.
Gruß, Andrea
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MissTraut

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Re: KFZ/Regel-Verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 06. April 2008, 17:10:29 »

Hallo Andrea,

Deine Schwester hat offenbar für einen Kredit die Bürgschaft übernommen und wird nun aus dieser in Anspruch genommen. Ob es normal ist, ob der Gläubiger sofort einen Anwalt einschaltet oder nicht, ist letztlich unerheblich, es ist das gute Recht des Gläubigers. 

Aus dem Verkaufserlös des Fahrzeuges konnte offenbar das Darlehen nicht komplett bedient werden, so daß nun - so interpretiere ich mal Deine Worte - Deine Schwester für die Restforderung aufgrund der Bürgschaft in Anspruch genommen wird.

Der Anspruch ist nicht von einer Gegenleistung abhängig, da auch bei Wegfall des Fahrzeuges z.B. durch Totalschaden/Diebstahl/Verkauf  das Darlehen komplett bezahlt werden muß.

Stehtst Du denn als Schuldnerin auch in dem Mahnbescheid ? Du solltest Deinen TH informieren.  Deine Schwester kann direkt mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und eine für Sie angemessene Zahlungsvereinbarung vorschlagen.

LG
MissTraut

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Andrea2008

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Re: KFZ/Regel-Verbraucherinsolvenz
« Antwort #2 am: 06. April 2008, 20:18:18 »

Ich stehe nicht als Schuldnerin in dem Mahnbescheid.
Was passiert, wenn die Bürgin einem Teil des Anspruchs widerspricht (Rechtsanwaltskosten, Auslagen etc.). Erhält meine Schwester dann ein weitere Mitteilung vom Amtsgericht mit dem "Ergebnis" über den Widerspruch und wird sie dann zu sofortiger Zahlung des Gesamtbetrages aufgefordert ohne die Möglichkeit einer Ratenzahlung? Wie lange kann denn sowas dauern? Die Zinsen laufen doch weiter! Es entstehen doch bestimmt auch noch mehr Kosten, oder????
Oh je, ist das alles kompliziert!  Mittlerweile sind schon knapp 1.000,00 € an zusätzlichen Kosten entstanden.....
Bitte um Ratschläge....
Danke, Andrea
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MissTraut

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Re: KFZ/Regel-Verbraucherinsolvenz
« Antwort #3 am: 06. April 2008, 20:47:14 »

Hallo Andrea, hätte mich auch gewundert, wenn Du im MB gestanden hättest ... sei es drum, natürlich kann auch ein Teilwiderspruch bei Gericht eingelegt werden, jedoch ist es zweifelhaft, oft man damit wirklich obsiegt. Wie setzen sich denn die EUR 1.000,00 zusammen ? Ist das Fahrzeug freiwillig zur Verwertung eingestellt worden oder war evtl. eine Sicherstellung notwendig. Diese Kosten sind nicht gerade unerheblich und werden dem Darlehenskonto belastet und sind dann vom Darlehensnehmer bzw. Mitverpflichtete zu tragen, hinzu können dann noch Gutachterkosten und ggfs. auch weitere Verwertungskosten kommen. 

Wenn ich mich recht erinnere, so kann der Gläubiger über die nicht bestrittene Forderung ein Teilanerkenntnisurteil erwirken und dieses ist natürlich auch nach Ablauf der gesetzlichen Fristen vollstreckbar.

Wie hoch ist eigentlich die Restforderung insgesamt ? Wie hoch sind die Beträge, die Deine Schwester mtl. leisten kann/will/muss ?

LG
MissTraut
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Andrea2008

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Re: KFZ/Regel-Verbraucherinsolvenz
« Antwort #4 am: 07. April 2008, 10:41:43 »

Hallo Miss Traut!
Danke für die Antwort. Das Fahrzeug wurde vor ca. 7 Monaten sichergestellt und wohl nun entsprechend vom TH verwertet. Leider ist der Kontakt zu meinem TH recht einsilbig.
Darlehnsforderung knapp 8.000,00 Euro, Rechtsanwaltswaltskosten/Auslagen 600,00 Euro, Anwahltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit knapp 300,00 Euro und natürlich die Zinsen.... Mann! Mann! Ärgerlich. Dabei wäre meine Schwester ohne Umschweife mit den Ratenzahlungen angefangen. Sie hat ja noch nicht einmal ein Schreiben von der Bank erhalten, dass die Restzahlung fällig ist. Es wurde gleich ein Anwalt eingeschaltet. Sie kann 200,00 Euro/Monat bezahlen. Mehr sitzt nicht drin.
An wen muss sie sich jetzt wenden? An die Bank (a<ls Gläubiger) oder an den RA? Sie hatte doch bereits vor knapp drei Wochen ein Schreiben an den zuständigen RA geschickt, dass sie eine Aufstellung der Kosten haben möchte und sie hat auch gleichzeitig eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Warum geht man darauf nicht ein? Ich verstehe das alles nicht. Meines Erachtens nach ist das nur Verzögerungstaktik, um noch weitere "Nebenkosten" in Rechnung stellen zu können.

Danke schön schon jetzt für ein weiteres Feedback.
Andrea   :-(
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MissTraut

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Re: KFZ/Regel-Verbraucherinsolvenz
« Antwort #5 am: 07. April 2008, 19:02:21 »

Hallo Andrea, im Normalfall kündigt die Bank das Darlehen bei Bekanntwerden der Insolvenz, somit müßte deine Schwester eine solche erhalten haben. Einige Banken bieten auch die Fortführung des Vertrages an, sofern dieser rückstandsfrei geführt wurde und der IV bzw. TH einer Fortführung zustimmt, er gibt sodann das Fahrzeug aus der Masse frei. In deinem Fall hat TH sich für eine Verwertung entschieden.  Und ja, die Nebenkosten sind nicht gerade gering und auch dann, wenn dann auch noch Anwälte eingeschaltet werden. Nach meinem Dafürhalten kann man auch da nicht wirklich was machen. Ich denke mal, daß der Anwalt jedenfalls erst einmal einen rechtskräftigen Titel erwirken will, damit die Möglichkeit gegeben ist, aus diesem dann 30 Jahre lang zu vollstrecken bis die Restforderung dann endlich mal getilgt ist.


Ich würde nun ehrlich gesagt versuchen, alle weiteren Kosten so gering wie möglich halten und somit letztlich auf den Widerspruch verzichten, die Gegenseite wird dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen.  Gleichzeitig würde ich mit dem RA erneut schriftlich Kontakt aufnehmen (Einschreiben / Rückschein) und das Vergleichsangebot erneut unterbreiten. Weiterhin würde ich diese Summe schon jetzt monatlich zur Seite packen, damit man auch direkt mit den ersten Zahlungen starten kann.

Vielleicht hat aber jemand hier noch eine andere Idee.

LG
MissTraut
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Andrea2008

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Re: KFZ/Regel-Verbraucherinsolvenz
« Antwort #6 am: 08. April 2008, 09:01:04 »

Danke für die Ratschläge. Ich weiß mir sonst auch keinen anderen Rat. Schade finde ich auch, dass der TH das Fahrzeug unter Wert verkauft hat....
Irgendwie fühle ich mich dem ganzen gegenüber so ziemlich machtlos ausgesetzt.
Gruß, Andrea
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