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Autor Thema: kind als unterhaltspflichtige person -> wie läuft das mit der steuerkarte?  (Gelesen 2115 mal)

teufeline

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hallo liebe leute,

bin neu bei euch und mein verfahren wurd grad eröffnet.

habe ein paar fragen, da ich mich mit der materie noch nicht so auskenne und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:

ich arbeite teilzeit, habe einen verdienst unterhalb der pfändungsgrenze (ca. 950 € netto/monat) und lebe mit meinem freund

(vollzeit berufstätig, verdient ca. 1700 € netto/monat) zusammen. wir sind nicht verheiratet, haben beide steuerklasse I.


im august erwarten wir unser erstes baby.

nach dem mutterschutz möchte ich wieder an meinen arbeitsplatz zurückkehren, d.h. keine elternzeit nehmen.

nun habe ich ja durch unser kind eine unterhaltsverpflichtung, was eine anhebung des pfändungsfreien einkommens nach sich zieht.

läuft das dann so, dass ich 1,0 kind auf meine steuerkarte bekomme und mein freund keines?

oder kann auch jeder 0,5 kind auf die steuerkarte kriegen und ich kriege mehr netto raus?

normalerweise hat ja derjenige das kind auf der steuerkarte, der mehr verdient und das ist mein freund...

aber aufgrund meiner insolvenz...ja, was bietet sich an, um das maximum an geld für unsere familie rauszuholen?

muss ich den treuhänder darüber informieren, dass wir ein kind bekommen haben oder ist das nicht nötig, weil der arbeitgeber

ja für die abführung des pfändbaren einkommens zuständig ist?

ich danke euch.

teufeline






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paps

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Grundsätzlich richtet sich die Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen nicht nach der Steuerkarte.
Sondrn die tatsächlichen Verhältnisse sind zu würdigen.

In Ihrem Fall also 1 Person die zu berücksichtigen ist.

Da Sie nur halbtags arbeiten ändert sich ja nichts.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

makro

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und Kinder auf der Steuerkarte nutzen nur was beim Solidaritätszuschlag und natürlich bei der Pflegeversicherung, aber dazu muss das Kind nicht auf die Steuerkarte!
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teufeline

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Grundsätzlich richtet sich die Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen nicht nach der Steuerkarte.
Sondrn die tatsächlichen Verhältnisse sind zu würdigen.

In Ihrem Fall also 1 Person die zu berücksichtigen ist.

Da Sie nur halbtags arbeiten ändert sich ja nichts.

Wie meinen Sie das...."Da Sie nur halbtags arbeiten ändert sich ja nichts"?

Danke.
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rookie

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Sie sollten dennoch Ihr Kind für die Zukunft auf die Karte setzen lassen...manche Arbeitgeber stressen wegen der Berechnung der unterhaltsberechtigen Person wenn nix auf der Karte steht.....

Ich spreche aus eigener Erfahrung...

Im Moment ist es für Sie ja nicht von Bedeutung....aber sobald  Sie mehr verdienen sollten ist das schon besser.
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