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Autor Thema: Kind bekommen -> Bewerben um Vollzeitjob oder läßt der Th einen in Ruhe?  (Gelesen 1540 mal)

teufeline

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  • Beiträge: 16

Hallo,

da fällt mir gleich die nächste Frage ein.....die kann ich unmöglich dem Treuhänder stellen  :rougi:

Man ist ja ab Verfahrenseröffnung gezwungen sich um einen Vollzeitjob zu bemühen, wenn man arbeitslos ist oder nur Teilzeit arbeitet.

Ich arbeite Teilzeit und möchte das auch nach der Geburt bzw. nach den 8 Wochen Mutterschutz beibehalten.

Muss der Treuhänder mich in Ruhe lassen oder kann er mich als Mutter eines Babies, später Kleinkindes zwingen Bewerbungen für einen Vollzeitjob zu schreiben, obwohl ja die Betreuung sichergestellt werden muss?

Mein Freund (Kindsvater) arbeitet schliesslich auch und das Vollzeit im Schichtdienst.

Wenn ich aufgrund von Kinderbetreuung in Ruhe gelassen werden sollte, stellt sich die Frage wie lange?


Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, wenn es in den Kindergarten kommt oder länger?


Gibt heute kaum noch Jobs, bei denen man chillig von 8.00 - 16.00 Uhr arbeiten darf - erwartet wird Flexibilität und

das Arbeiten zu Zeiten, in denen der Kindergarten zu hat.

Gerade junge Familien, in denen einer von beiden in Insolvenz ist, können sich ja schlecht eine Ganztagsbetreuung, eine Tagesmutter etc. leisten und das kann wohl auch nicht erwartet werden, oder?

Zum anderen möchte man ja sein Kind auch selbst erziehen - so ist es angelegt, wenn man sich dafür entscheidet eines

zu bekommen.  :whistle:

Wer hat Erfahrung? Wie soll ich mich verhalten? Dem Treuhänder nur mitteilen, dass ich ein Kind bekommen habe und dann nur

abwarten?

Danke.

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rookie

  • Gast

Hallo,

den Treuhänder fragen Sie am Besten gar nix...er ist nämlich nicht Ihr Berater.

Und was die sagen stimmt auch nicht zwingend mit dem Gesetz überein.

Es kann Sie keiner zwingen mit einem Säugling jetzt oder später mit Kleinkind Vollzeit zu arbeiten.

Und es schreibt auch niemand vor ob und wann Sie Ihr Kind in den Hort bzw Kindergarten anmelden.

Lehnen Sie sich zurück.........
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