Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Danamea am 09. August 2007, 10:27:00

Titel: Kinderbetreuung um zu arbeiten
Beitrag von: Danamea am 09. August 2007, 10:27:00
Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe mal eine Frage. 

Ich befinde mich seit Januar in der Inso (meine Mann auch) und lebe mit meinen beiden Kindern von meinem Mann getrennt.
Jetzt habe ich mir eine Vollzeitstelle gesucht.  Um die anzutreten brauche ich aber eine vollwertige Kinderbetreuung, die ich teuer nezahlen muss.  Gibt es dafür die Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenze raufzusetzen?
 
Ca.  Rechnung,weil ich noch nicht genau weiß, was ich verdienen werde:
1100 € Gehalt
  400 € Kindesunterhalt
  308 € Kindergeld
-------
1808 €

  1808 €
-   700 € kosten Kinderfrau im Monat (mindestens)
-------
  1108 €

Meine Pfändungsgrenze liegt ca.  bei 1560 €.

Wird das Kindergeld überhaupt mit angerechnet? Das ist alles so kompliziert. . .   :gruebel:
Wenn ich soviel für die Betreuung bezahlen muß, dann bleibt mir echt nicht mehr viel. . .

Für eine Antwort wäre ich echt dankbar.

Viele Grüße
Dana


Titel: Re: Kinderbetreuung um zu arbeiten
Beitrag von: paps am 09. August 2007, 16:56:12
Erst einmal willkommen im Forum.
Ausgehend von ihrem geschätzten Gehalt ist nichts pfändbar. (Kindergeld und Unterhalt werden nicht mit einberechnet.)
Insofern ist eine Heraufsetzung des pfändungsfreien Betrages nicht möglich.
Wenn die Kinder noch sehr klein sind, würde es auch genügen halbtags zu arbeiten.

Sie könnten versuchen ob es staatliche Förderungen in ihrem Falle gibt.
Ev. mal einen Termin beim Jugendamt machen.

Möglich wäre auch eine Heraufsetzung des Unterhaltsbedarfes.
Titel: Re: Kinderbetreuung um zu arbeiten
Beitrag von: Danamea am 09. August 2007, 23:25:31
Vielen Dank für die Antwort.

Wenn das nicht nicht mitgerechnet wird, dann kann ich das wohl hinbekommen.
Und beim JA werde ich mal fragen. . .

Teilzeit - ja, das hätte ich gerne gemacht, aber der Job ist toll und einen Teilzeitjob habe ich leider nicht bekommen.
Titel: Re: Kinderbetreuung um zu arbeiten
Beitrag von: paps am 10. August 2007, 00:40:51
ähm,  :gruebel:
die Rechnung bleibt doch die selbe.

Es verbleiben 1108,- Euro nach Kinderbetreuung.

Abzüglich Miete und Nebenkosten:
Abzüglich ständige Kosten wie Lebensmittel, PKW usw.

Ich denke in Ihrer Lage nicht einfach.
Titel: Re: Kinderbetreuung um zu arbeiten
Beitrag von: Danamea am 10. August 2007, 09:07:35
Ja, klar ;-)

Aber, wenn das KG und UH noch angerechnet würden, dann wäre das ja komplett Aussichtslos.

So habe ich vielleicht tatsächlich die Möglichkeit, dass mein Mann auch für mich weiterhin Unterhalt zahlen muß
und vielleicht bekomme ich ja einen Betreuungskostenzuschlag.

Und ich weiß ja auch noch nicht, was ich wirklich verdienen werde.  Ich hoffe es ist eeeetwas mehr.