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Autor Thema: Kinderfreibetrag und Urlaubsgeld  (Gelesen 5598 mal)

nadinschen

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Re: Kinderfreibetrag und Urlaubsgeld
« Antwort #20 am: 28. Mai 2010, 13:13:15 »

Danke für die schnelle Antwort. Es ist als Urlaubsgeld ausgewiesen, und nicht als Urlaubsentgelt.

Das heißt wenn der TH was haben will, können wir widersprechen, und uns auf den § berufen? Oder gilt das dann als Verletzung der Mitwirkungspflicht?
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Fallera

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Re: Kinderfreibetrag und Urlaubsgeld
« Antwort #21 am: 28. Mai 2010, 13:15:41 »

Dein TH wird selbst wissen das er nichts davo pfänden darf! Ansonsten weiß das eigtl. auch dein AG!

Deine Mitwirkungspflicht besagt ja nicht, dass Du dir alles gefallen lassen musst! Was Unrecht ist, bleibt Unrecht auch in der Insolvenz!
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nadinschen

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Re: Kinderfreibetrag und Urlaubsgeld
« Antwort #22 am: 28. Mai 2010, 13:25:13 »

Ok....bisher sind wir sehr zufrieden mit dem TH und er kommt uns bei vielem Entgegen und sagt uns auch was wir dürfen und was nicht. Die Gespräche mit ihm sind immer recht nett und bisher erfolgreich verlaufen.

Der AG weiß jetzt auch bescheid wegen der 2 Personen die nur berücksichtigt werden dürfen, zumindest bis zum August.
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