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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kindergartenbeitrag  (Gelesen 3369 mal)

michi1981

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Kindergartenbeitrag
« am: 27. April 2012, 20:14:23 »

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Ich bin nun seit zwei Jahren geschieden und lebe mit meinen beiden Kindern (3 und 5 Jahre alt) alleine. Nun habe ich vor kurzem meine Insolvenz angemeldet und bin dabei mir nun, da beide Kinder im Kindergarten sind, einen Job zu besorgen.
Wiel läuft das dann mit den Kindergartenbeiträgen und mit dem Wohngeld? Jetzt bekomme ich zum Harz IV beides vom Staat bezahlt, aber wenn ich eine Arbeit finde und dann alles selber bezahlen muss, hab ich - nach der Pfändungstabelle - ja noch weniger Geld zur Verfügung als ich jetzt habe! Oder wird das evtl. mit angerechnet?
Danke schon mal für eure Hilfe!!!
Gruß
Michi
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Der_Alte

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Re: Kindergartenbeitrag
« Antwort #1 am: 27. April 2012, 20:37:26 »

Verstehe Ihre Frage nicht ganz. Mit zwei Kindern dürften Sie 1639 € netto verdienen, bevor etwas gepfändet wird; dazu kommt noch das Kindergeld. Wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze ist, kommt noch Kinderzuschlag bis zu 120 € pro Kind hinzu. Wohngeld gibt es auch noch.
Ansonsten bleiben Sie Aufstocker. Also, weniger als heute kann es nicht werden.
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michi1981

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Re: Kindergartenbeitrag
« Antwort #2 am: 27. April 2012, 22:43:56 »

Verstehe Ihre Frage nicht ganz. Mit zwei Kindern dürften Sie 1639 € netto verdienen, bevor etwas gepfändet wird; dazu kommt noch das Kindergeld. Wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze ist, kommt noch Kinderzuschlag bis zu 120 € pro Kind hinzu. Wohngeld gibt es auch noch.
Ansonsten bleiben Sie Aufstocker. Also, weniger als heute kann es nicht werden.

hi,
danke, dass das kindergeld nicht als einkommen zählt und dass ich wohngeld weiter bekomme wusste ich nicht. wie ist es mit dem kindsunterhalt von meinem exmann?
gruß
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Jarnsaxa

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Re: Kindergartenbeitrag
« Antwort #3 am: 27. April 2012, 23:42:30 »

Ich bin ganz neu in die Insolvenz gerutscht, und bekomme auch Kindesunterhalt. Mir wurde versichert das Kindesunterhalt nicht gepfändet wird. Ich verdiene 1059€ Netto, bekomme Kindergeld und Unterhalt.Da ich für meine 2 Kids unterhaltspflichtig bin wird mir nichts abgezogen. Bei meinem Mann, der nicht der Vater ist,natürlich schon. Aber Fakt ist, Kindesunterhalt ist nicht pfändbar.
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Der_Alte

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Re: Kindergartenbeitrag
« Antwort #4 am: 28. April 2012, 10:45:32 »

Kindesunterhalt ist schon deswegen nicht pfändbar, weil es nicht Ihr Einkommen ist, sondern das der Kinder.
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michi1981

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Re: Kindergartenbeitrag
« Antwort #5 am: 28. April 2012, 22:08:09 »

hallo nochmal,
also wenn ich z. B. einen job habe (1000,oo euro), kindergeld (368,- euro)und kindesunterhalt (482,- euro) bekomme, werden nur die 1000,- euro aus meiner arbeit als mein einkommen gerechnet, versteh ich das richtig???
sorry für die fragerei, aber ich versuch mich so einigermaßen auf alles vorzubereiten ...
gruß
michi
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Der_Alte

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Re: Kindergartenbeitrag
« Antwort #6 am: 28. April 2012, 23:00:49 »

Ja, genau so ist es.
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Jarnsaxa

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Re: Kindergartenbeitrag
« Antwort #7 am: 29. April 2012, 00:04:24 »

Die Pfändungsgrenze erhöht sich um die Unterhaltspflicht der beiden Kids. Es wird also nichts genommen...
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