Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MissTraut am 18. März 2008, 21:40:49

Titel: Kindergeld etc.
Beitrag von: MissTraut am 18. März 2008, 21:40:49
Hallo zusammen,
habe seit Wochen einen kleinen Kampf mit der Kindergeldkasse. Für das Jahr 2007 wurde Kindergeld gewährt. Nun ist mein Sohn im Jan. diesen Jahres 22 Jahre alt geworden, die Kindergeldkasse wollte Nachweise etc. Das übliche Procedere. Ich habe all die notwendigen Unterlagen übersandt.  Nun wird argumentiert, daß meinem Sohn seit Februar 2007 kein Kindergeld mehr zustehen würde, er sei ja in 2007 21 Jahre alt geworden und es würden keinerlei Nachweise vorliegen, daß er sich um einen Ausbildungsplatz bemüht hätte.

Und dem ist nicht so: Was habe ich im letzten Jahr immer wieder Unsummen an Bewerbungsmappen, Porto etc. ausgegeben. Ja ich weiß, mein Sohn hätte einen Bewerbungskostenzuschuß beantragen können, hat er aber nicht, er ist und bleibt in solchen Dingen einfach nur ein Chaot. Mittlerweile zahle ich diese Dinge auch nicht mehr und er geht anders damit um. Sei es drum, er hat zahlreiche Absagen erhalten und diese stelle ich dieser Kindergeldkasse gerne zur Verfügung. Im übrigen war er aufgrund einer Erkrankung im letzten Jahr über einen längeren Zeitraum gar nicht in der Lage, sich um Bewerbungen zu kümmern. Darüber ist auch die Arge informiert gewesen. Seit Ende letzten Jahres bewirbt er sich wieder und das nicht zu wenig.

Ich habe schon ein weniges im Internet gestöbert, aber da gibt es nicht so wirklich eindeutige Hinweise. Zum einen erhalten einige das Kindergeld auch über das 21. Lebensjahr hinaus bei gleichzeitigem HartzIV-Empfang. Aber selbst wenn dieses Kindergeld nun nicht mehr gezahlt wird, um ehrlich zu sein, eine Nachzahlung, die natürlich nicht in Raten abgezahlt werden darf, wirft mich dann doch etwas aus der Bahn. Wie wirkt sich das auf das Inso-Verfahren aus? Noch ist es nicht abgeschlossen, bin noch nicht in der WVP. Wenn jetzt nachträglich das Kindergeld aberkannt wird, habe ich im letzten Jahr zu wenig an IV überwiesen. Kann das von dort eingefordert werden ? Gruseliger Gedanke. Und ja nun mal gerade heraus, für dieses Jahr ist mein Sohn noch auf der Steuerkarte, muß ich das direkt ändern lassen ? Noch ein gruseliger Gedanke.
LG
MissTraut
Titel: Re: Kindergeld etc.
Beitrag von: ThoFa am 19. März 2008, 12:38:38
Hallo,

das Kindergeld hat nichts mit Ihre Unterhaltsverplichtung gegenüber Ihrem Sohn zu. Also haben Sie auch nicht zu wenig an den TH überwiesen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Kindergeld etc.
Beitrag von: MissTraut am 20. März 2008, 20:19:45
Hallo ThoFa und danke für die Antwort  :thumbup:

Mein Sohn wird allerdings von der IV nur dann als unterhaltsberechtigt anerkannt wenn er letztlich auf meiner Steuerkarte vermerkt ist bzw. er oder besser vielmehr ich Kindergeld beziehe ... sei es drum ... ich werd mich mal hinsetzen und eine "nette" Stellungnahme basteln, mal schauen was dann wird ... Was mich allerdings enorm verwundert, daß man mir überhaupt Zeit eingeräumt hat um denen den bereits mehrfach mitgeteilten Sachverhalt noch einmal zu schildern und man dann erst entscheiden will, ob ich zurückzahlen muß oder nicht.
Ich werde berichten.
LG
MissTraut

Titel: Re: Kindergeld etc.
Beitrag von: ThoFa am 20. März 2008, 22:28:01
Hallo,

keine Sorge, eine Unterhaltsberechtigung begründet sich nicht auf eine Steuerkarte oder aufgrund Kindergeldzahlungen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Kindergeld etc.
Beitrag von: MissTraut am 22. März 2008, 15:39:13
Stimmt, ich möchte ja schließlich, daß auch er mal aus seinem Sumpf (und das hat nichts mit Schulden zu tun) herauskommt und er hat praktisch nur noch mich (sein Vater ist verstorben). Sofern er aber nicht auf meiner Steuerkarte registriert ist wird auch entsprechend mehr an IV weitergeleitet und das macht es mir dann schon erheblich schwerer.
Schaun wir mal  :whistle:
Titel: Re: Kindergeld etc.
Beitrag von: ThoFa am 22. März 2008, 16:49:14
Hallo,

nein und noch mal nein. Es wird nicht mehr an den Verwalter weitergeleitet. Teilen Sie Ihren Arbeitgeber mit, dass Sie eine unterhaltsberechtigte Person haben und gut ist. Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist nur ein Indiz, mehr nicht. Der Arbeitgeber hat sich auf Ihre Angabe zu stützen und auf nichts anderes.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Kindergeld etc.
Beitrag von: MissTraut am 22. März 2008, 19:28:11
Danke ThoFa  :thumbup:, das habe ich nicht gewußt. Das macht es natürlich um einiges leichter. Dann werde ich mal mit meinem Arbeitgeber reden bzw. ihm dies mitteilen. So wie es aussieht, wird es noch einige Zeit dauern, bis er auf eigenen Beinen stehen kann.

LG
MissTraut

Titel: Re: Kindergeld etc.
Beitrag von: MissTraut am 03. Mai 2008, 13:31:15
Hallo zusammen,

@ThoFa: Habe soeben einen Bescheid von der FamKa erhalten und siehe da, nun nach zahlreichen Anträgen und Bescheinigungen und ich weiss nicht was ich alles noch in den letzten Wochen zusammengetragen habe: Es wurde bewilligt  :juchu:

Eine nun besonders gut gelaunte
MissTraut
Titel: Re: Kindergeld etc.
Beitrag von: jafern am 03. Mai 2008, 18:13:37
@MissTraut: herzlichen Glückwunsch!!
Am Ende wird alles gut  :wink:   :thumbup:
LG
José