Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Rosi_0311 am 13. Juli 2009, 07:22:48
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Guten Morgen zusammen...
ich werde bald zusammen mit meinem Mann Privatinsolvenz anmelden.
Ich habe diverse Schulden, die ich finanziell nicht mehr auffangen kann.
Nunmehr habe ich am Wochende Post von der Familienkasse bekommen.
Ich soll das gezahlte Kindergeld für meine Tochter zurückzahlen.
Sie war seit Januar 2007 nicht "ausbildungssuchend", sondern "arbeitssuchend" gemeldet und das macht den Unterschied in der Vorraussetzung des Bezuges von Kindergeld.
Seit Juli 2007 hat sie einen geringfügige Beschäftigung, da es aufgrund einer Erkrankung zur Zeit nicht anders geht. HIer verdiehnt sie ca. 350,-€ mtl.
Ich soll also nun insg. 4200,-€ zurückzahlen.
Da es mir nicht möglich ist, dass zurückzuzahlen, wollte ich gerne hier nachfragen, ob das auch mit zur Insolvenzmasse angemeldet werden kann?
Danke. Lg Rosi
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Wenn sich die Forderungen gegen Sie bzw. Ihren Mann richtet, ist diese eine Insolvenzforderung und fließt in das Insolvenzverfahren mit ein.
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Also normal ist man ja verpflichtet der Kasse jegliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen ....hoffe für Dich das Du da keinen Stress bekommst...... :gruebel: