Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: biker604 am 07. Mai 2010, 15:33:43

Titel: Kindergeld/Rückzahlung
Beitrag von: biker604 am 07. Mai 2010, 15:33:43
Hallo zusammen.

Vielleicht kann mir mal einer Helfen Kindergeld kasse Forder aus 2008 und 2009 Kindergled zurück 1000.-Euro
Nach einer Prüfung wurde festgestellt das ein Fehler unterlaufen ist. :fuchsteufelswild:
Jetzt bin ich aber seit 1Jahr in der P.Insolvenz.
Was mache ich jetzt Ratenzahlung oder garnichts?
Vom Lohn geht schon geld an den Insolvenz Verwalter.
Titel: Re: Kindergeld/Rückzahlung
Beitrag von: malud am 07. Mai 2010, 16:43:46
Zunächst muss geklärt werden, wann genau der Rückforderungsanspruch der Krankenkasse entstanden ist. Vor Insolvenzeröffnung entstandene Rückforderungsansprüche sind Insolvenzforderungen, die die Familienkasse zur Insolvenztabelle anmelden kann und auf die keine Zahlungen durch Sie zu leisten sind (Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO).
Titel: Re: Kindergeld/Rückzahlung
Beitrag von: Feuerwald am 07. Mai 2010, 19:17:02
Nach einer Prüfung wurde festgestellt das ein Fehler unterlaufen ist.

-> Und dann ist da noch die Frage, ob Sie den Fehler hätten erkennen müssen/können.


Titel: Re: Kindergeld/Rückzahlung
Beitrag von: biker604 am 08. Mai 2010, 19:20:10
Hallo noch mal,

also sie wollen jetzt das Geld zurück
aber von was soll ich das Bezahlen bin allein Verdiener.
Sie Stellen jetzt die ansprüche vorher war nichts.
Titel: Re: Kindergeld/Rückzahlung
Beitrag von: paps am 08. Mai 2010, 20:05:06
2008 ist doch auf jeden Fall eine Insoforderung.
Und da sie erst seit einem Jahr in Inso sind, auch noch ein Teil von 2009.
Dies müssen Sie nicht zurück zahlen.

Dann wäre wirklich noch die Frage, ob sie nciht auf Grund der allgemeinen Situation davon ausgehen konnten, zu Recht Kindergeld erhalten zu haben. (Einkünfte des Kindes im Rahmen der Verdienstgrenzen, Werbungs- und Ausbildungskosten abgezogen? ev. Unterkunft, Mehraufwand...)
Also nicht ganz so einfach zu sagen.