Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 26. November 2013, 17:45:48
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Hallo ich bin Beamter in Hamburg und wir erhalten kein Weihnachtsgeld sondern nur eine Kindersonderzahlung im Dezember in Höhe von 300 euro pro Kind. In meiner heutigen Gehaltsabrechnung steht Kindersonderzahlungen sind kein Weihnachtsgeld gem §850a ZPO und somit voll pfändbar. Somit ist die Zahlung sogut wie pfutsch. Ist das do korrekt.???????????
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Wenn es als Sonderzahlung deklariert wird, dann ist es voll pfändbar und wird entsprechend der Pfändungstabelle abgerechnet. Das ist leider so.
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hmmmm....
..ist zwar aus 2008, aber sollte nochmal genauer geprüft werden...
http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17840&article_id=68314&_psmand=111 (http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17840&article_id=68314&_psmand=111)
Die Regelungen über besondere Pfändungsfreibeträge gemäß § 850a ZPO sind auf (Kinder)-Sonderzahlungen anzuwenden.
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Es gibt, soweit ich es gelesen habe, ein Urteil zu Sonderzahlungen im Sparkassenbereich. Daran orientieren sich wohl einige Länder und vertreten die Auffassung, die Sonderzahlung sei analog dieser Emtscheidung nicht mehr als Weihnachtsgeld zu fassen. Andere entscheiden das vorsichtiger. Das Urteil hab ich bisher nicht, bin gespannt, wie es bei uns aussieht. Meine Bezüge kommen Freitag, mal sehen ob mit oder ohne gepfändete Sonderzahlung.