Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 11. November 2009, 17:54:05
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Hi,
ist eigentlich bei der Berechnung von Abfindungssummen der sog. Kinderzuschlag pfändbar ? :dntknw:
Von Erschwerniszulagen und VWL weiss ich das es nicht pfändbar ist.
Mein AG hat mein monatliches Gesamtbrutto so berechnet und in die Abfindungsformel einfliessen lassen.
Falls das aber alles gar nicht pfändbar ist verringert sich ja auch die Summe die der Th von mir bekommt.....oder täusche ich mich da ?
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Halte ich für pfändbar.
Freistellung vielleicht über 850i mögl.
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Danke Insokalle.
Hatte Heute nochmal Rücksprache im Personalbüro.....
Es ist alles pfändbar..........solle Antrag über 850i stellen.
Ich kotze gleich....