Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Emma am 29. August 2010, 17:52:42

Titel: kindesmutter als unterhaltsberechtigte person
Beitrag von: Emma am 29. August 2010, 17:52:42
hallo alle zusammen. hab hier im forum gelesen das man die kindesmutter und das eigene kind als unterhaltspflichtige personen angeben kann? stimmt das?

(bin seit 09/09 in privatinso.)
nun zu meinen fall, ich bin vor 4 wochen vater geworden :juchu: und lebe zusammen mit meiner lebensgefährtin=die kindesmutter zusammen in einen haushalt. habe hier gelesen das ich meine lebensgefährtin sechs wochen vor der geburt oder evtl. 4 monate vorher(nur bei berufsunfähigkeit) bei mir als unterhaltspflichtige person angeben könnte und mir dadurch (hab ne lohnpfändung bei ner bank) etliche hunderte euros hätte sparen können, da dadurch ja die pfändungsfreigrenze noch oben korregiert wird.

nun meine frage: kann ich das zu viel gepfändete einkommen von der bank rückwirkend wieder bekommen oder sollte ich am besten mit meinem treuhänder darüber reden oder mich an die buchhaltung meines arbeitgebers wenden ob das geld pfutsch ist oder nicht?
Titel: Re: kindesmutter als unterhaltsberechtigte person
Beitrag von: paps am 29. August 2010, 18:28:31
Die Kontenpfändung kann das Amtsgericht entsprechend verringern. Dazu alle Unterlagen vorlegen (Einkommen Sie und Mutter, Geburtsurkunde des Kindes)

Da Sie aber von TH sprechen, kann doch keien Kontopfändung mehr vorleigen.
Hier müssen Sie ihrem AG die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Rückwirkend werden Sie nichts bekommen, es sei denn Sie können nachweisen, dass der abführende sie wissentlich falsch eingestuft hat.
Titel: Re: kindesmutter als unterhaltsberechtigte person
Beitrag von: Emma am 29. August 2010, 18:33:20
bei mir liegt auch keinerlei kontopfändung vor, nur eine lohn und gehaltspfändung die mein arbeitgeber direkt der bank abtritt.
Titel: Re: kindesmutter als unterhaltsberechtigte person
Beitrag von: Emma am 29. August 2010, 18:40:36
ich habe meinen th schon vor einigen monaten mitgeteilt das ich im august vater werde, hätte der mir nicht mitteilen müssen oder können, dass ich sechs wochen vor geburtstermin meine lebensgefährtin als unterhaltspflichtige person bei mir eintragen lassen kann?
Titel: Re: kindesmutter als unterhaltsberechtigte person
Beitrag von: paps am 29. August 2010, 22:31:56
Sie müssen Ihren AG darauf hinweisen, dass er gemäß ZPO die Kindsmutter zu berücksichtigen hat.