Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 26. Januar 2010, 17:07:48
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Hab da mal ne Frage:
Wie sieht es eigendlich mit der Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person die eine 2. Ausbildung anfängt ?
Die erste Ausbildung hat meine Tochter nach fast 3 Jahren geschmissen ( :fuchsteufelswild: ) und will im Februar ne neue anfangen.
Bin ich überhaupt noch unterhaltspflichtig in so einem Fall ?
Kenne mich damit mal gar nicht aus