"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Unterhaltsberechtigte Person  (Gelesen 1849 mal)

kruemel60

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Unterhaltsberechtigte Person
« am: 04. Juli 2009, 21:00:41 »

Hallo,
bin seit heute hier im Forum angemeldet.Meine Insolvenz
läuft und am 16.7. ist Gläubiger versammlung.
Ich verdiene ca 1400 Euro Netto und meine Frau ca. 540 Euro Netto.
Bisher galt sie als unterhaltsberechtigte Person.Heute kam ei Brief com TH,der von uns beiden
nochmal eine Aufstellung über unseren Lebensunterhalt haben möchte,weil die Unterhaltsberechtigung
für meine Frau nochmal geprüft erden soll.
Meine Frage:Wieviel Euro Netto darf meine Frau verdienen,damit sie von mir unterhaltsberechtigt ist?

Vielen Dank

Gruß Kruemel

P:S:Ist ein ganz tolles Forum.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhaltsberechtigte Person
« Antwort #1 am: 04. Juli 2009, 23:40:29 »

Kann man pauschal leider nicht beantworten.
Hier gibt es duch den Gesetzgeber keine starren Grenzen.
Es obliegt dem freien Ermessen ihres Insolvenzrichters, ob die Frau unterhaltsberechtigt ist oder nicht.

Die Spannbreite geht vom ALG2Satz+20% bis Pfändungsfreibetrag nach §850 ZPO.

Sie sollten also alle Ausgaben pingelich auflisten.
Die Entscheidung muß aber dann, wie oben aufgeführt, das gericht und nicht der TH treffen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

kruemel60

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re: Unterhaltsberechtigte Person
« Antwort #2 am: 04. Juli 2009, 23:59:54 »

Hallo Paps,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da muß ich dann erst mal noch abwarten.
Du antwortest mir,ich soll bei meiner Aufstellung für unseren Lebensunterhalt
sehr pingelig sein.Was ist besser:höhere odere niedrigere Ausgaben?

Gruß Kruemel
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhaltsberechtigte Person
« Antwort #3 am: 05. Juli 2009, 21:20:18 »

mit pimgelig meinte ich, keine Ausgabe zu vergessen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz