Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: streuselkuchen am 04. August 2010, 13:55:48
-
hallo mitstreiter,
ich bin jetzt seit gut 20 mon in der inso , muß ich dem th bekanntgeben das meine 2 kinder die nicht bei mir leben in einer ausbildung sind bzw jetzt eine ausbildung anfangen ? :dntknw: :dntknw:
-
Sind Sie unterhaltspflichtig? Zahlen Sie Unterhalt? Dann ja, ansonsten geht es ihn nichts an.
-
Wenn die Kinder in der Ausbildung sind, sind die Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig!
Somit werden die Kinder weiterhin bis zur Beendigung der Ausblidung als Unterhaltsberechtigt geführt.
Unerheblich ob tatsächlich Unterhalt fliest oder nicht.
Auch die Höhe des zu zahlenden Unterhalts spielt keine pfändungsrelevante Rolle.
-
OK ALSO BRAUCHE ICH NUR BESCHEID ZUSAGEN WENN DIE AUSBILDUNG ABGESCHLOSSEN IST:
WIE LANGE DAUERT EIGENDLICH DAS INSO VERFAHREN BIS ICH IN DIE WVP KOMME? BIN JETZT SCHON 19 MONATE IN DER INSOLVENS/REGELINSO:
-
"groß" schreiben bedeutet schreien.
Man kann Fragen auch in normalem Ton stellen. :whistle:
Die Dauer des Verfahrens ist nicht vorgeschrieben.
19 Monate ist noch nicht ungewöhnlich lange.
1-2 Jahre sind normal.
Haarig wird es erst, wenn das Gericht über die RSB entscheiden muss, da die 72 Monate Abtretung abgelaufen sind und das Verfahren noch nicht eingestellt ist.
-
sorry war nicht meine absicht
Haarig wird es erst, wenn das Gericht über die RSB entscheiden muss, da die 72 Monate Abtretung abgelaufen sind und das Verfahren noch nicht eingestellt ist.
wieso Haarig? was passiert denn in solchen Fällen ?
-
Es sollte nichts passieren.
Das Dumme ist nur, dass die Abtretung weiter läuft, bis das Verfahren aufgehoben ist.
Wenn Sie wollen, können Sie ja mal nach diversen Beiträgen dazu im Forum suchen.