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Autor Thema: kindesunterhalt  (Gelesen 1922 mal)

streuselkuchen

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kindesunterhalt
« am: 04. August 2010, 13:55:48 »

hallo mitstreiter,
ich bin jetzt seit gut 20 mon in der inso , muß ich dem th bekanntgeben  das meine 2 kinder die nicht bei mir leben in einer ausbildung sind bzw jetzt eine  ausbildung anfangen ? :dntknw: :dntknw:
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lenchik22

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Re: kindesunterhalt
« Antwort #1 am: 04. August 2010, 19:25:42 »

Sind Sie unterhaltspflichtig? Zahlen Sie Unterhalt? Dann ja, ansonsten geht es ihn nichts an.
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Fallera

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Re: kindesunterhalt
« Antwort #2 am: 04. August 2010, 20:45:15 »

Wenn die Kinder in der Ausbildung sind, sind die Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig!
Somit werden die Kinder weiterhin bis zur Beendigung der Ausblidung als Unterhaltsberechtigt geführt.
Unerheblich ob tatsächlich Unterhalt fliest oder nicht.

Auch die Höhe des zu zahlenden Unterhalts spielt keine pfändungsrelevante Rolle.
« Letzte Änderung: 04. August 2010, 20:47:21 von Fallera »
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

streuselkuchen

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Re: kindesunterhalt
« Antwort #3 am: 06. August 2010, 00:41:29 »

OK ALSO BRAUCHE ICH NUR BESCHEID ZUSAGEN WENN DIE AUSBILDUNG ABGESCHLOSSEN IST:

WIE LANGE DAUERT EIGENDLICH DAS INSO VERFAHREN BIS ICH IN DIE WVP KOMME? BIN JETZT SCHON 19 MONATE IN DER INSOLVENS/REGELINSO:

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paps

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Re: kindesunterhalt
« Antwort #4 am: 07. August 2010, 18:56:20 »

"groß" schreiben bedeutet schreien.

Man kann Fragen auch in normalem Ton stellen.  :whistle:

Die Dauer des Verfahrens ist nicht vorgeschrieben.
19 Monate ist noch nicht ungewöhnlich lange.
1-2 Jahre sind normal.

Haarig wird es erst, wenn das Gericht über die RSB entscheiden muss, da die 72 Monate Abtretung abgelaufen sind und das Verfahren noch nicht eingestellt ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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streuselkuchen

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Re: kindesunterhalt
« Antwort #5 am: 08. August 2010, 22:17:30 »

sorry war nicht meine absicht



Haarig wird es erst, wenn das Gericht über die RSB entscheiden muss, da die 72 Monate Abtretung abgelaufen sind und das Verfahren noch nicht eingestellt ist.


wieso Haarig? was passiert denn in solchen Fällen ?

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paps

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Re: kindesunterhalt
« Antwort #6 am: 09. August 2010, 18:03:47 »

Es sollte nichts passieren.

Das Dumme ist nur, dass die Abtretung weiter läuft, bis das Verfahren aufgehoben ist.

Wenn Sie wollen, können Sie ja mal nach diversen Beiträgen dazu im Forum suchen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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