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Autor Thema: kindesunterhalt, regelinsolvenz, heirat???  (Gelesen 2451 mal)

dibra

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kindesunterhalt, regelinsolvenz, heirat???
« am: 14. Juni 2007, 00:15:05 »

hallo an alle,
ich bräuchte ein paar infos zu meiner geschichte und hoffe, es werden mir hier einige gegeben,
aber erst einmal die geschichte in kurzform.

2 mal geschieden, aus jeder ehe ein kind, beide mit titel für unterhalt (aktuell monatlich ca. 570,-€), der eine unterhalt läuft normal über die mutter ( ca 5500,- euro rückstand), der ander übers jugendamt,(ca. 3500,-euro minus).

januar 2006 mit Kompagnon selbstständig gemacht.

dahrlehen bei bank über 30.000,-€ auf abruf mit sicherheit vom Kompagnon über 5.000,-€
20.000,- € in anspruch genommen.

Kompagnon 01.2007 aus betrieb ausgeschieden.

bank zahlte restliches dahrlehen für neue maschine nicht aus, obwohl sicherheit bei bank blieb, begründung: plötzlicher privater schufaeintrag vo dem ich nichts wusste

bot neue sicherheit mit dann der neuen maschine und eintrag in mein grundbuch

verzögerte sich alles sehr und kunden sprangen ab da maschine nicht vorhanden bzw. ich musste fremdfertigen lassen, was sich nicht mehr rentierte. minus geschäfte.

jugendamt schickte gerichtsvollzieher trotz zig telefonaten, das z.z. kein unterhalt möglich ist, da die fa. nicht von heute auf morgen gut laufen könne. dem  jugendamt wars egal und ich musste die edesstattliche abgeben.

daraufhin verliess mich ein wenig der elan weiter zu machen, vor allem, da die firma auch nicht gerade viel abwarf und ich meldete das gewerbe mit ca. 45.000 euro schulden ab.

Gläubiger sind bank, lieferanten, krankenkasse, finanzamt, ehemaliger angestellter.

insgesamt mit schulden auf dem haus sind es ca. 210.000,- €


NUN ZU MEINEN FRAGEN:

1. können die unterhaltsberechtigten personen weiter runterfänden lassen, als mein selbstbehalt auch wenn jetzt gezahlt werden würde?
2. muss der ehemalige Kompagnon evtl. auch noch gerade stehen?
3. wie hoch ist mein selbstbehalt? laut tabelle 2 unterhaltberechtigte???
4. darf ich ein auto haben?
5. was ist, wenn ich jetz noch einmal heiraten würde? wären es dann 3 unterhaltsberechtigte?
6. hat evtl. jemand erfahrungen und tipps mit heiraten einer ukrainerin trotz insolvenz?
8.da ich komplett blank bin und mir die schuldnerberatung (diakonie) auch nicht wirklich helfen konnte, bräuchte ich infos, bzgl. anwalt und kostenübernahme.Gerichtskostenhilfe ist ja nach meinem wissen nicht.

für alle infos sag ich schon mal im vorraus vielen dank

gruß
dibra
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ThoFa

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Re: kindesunterhalt, regelinsolvenz, heirat???
« Antwort #1 am: 14. Juni 2007, 02:46:26 »


1. können die unterhaltsberechtigten personen weiter runterfänden lassen, als mein selbstbehalt auch wenn jetzt gezahlt werden würde?

Je nachdem was Sie als Selbstbehalt verstehen. Wenn Sie die unterste Pfändungsgrenze meinen, dann ja.
2. muss der ehemalige Kompagnon evtl. auch noch gerade stehen?

Nicht zu beantworten ohne Detailskenntnisse.
3. wie hoch ist mein selbstbehalt? laut tabelle 2 unterhaltberechtigte???

Zunächst laut Tabelle mit 2 Unterhaltsberechtigten, da Sie keinen Unterhalt bezahlen, kann ein Gläubiger beantragen, dass die Unterhaltsberechtigten nicht anerkannt werden.
4. darf ich ein auto haben?

Warum sollten Sie kein Auto haben dürfen ?
5. was ist, wenn ich jetz noch einmal heiraten würde? wären es dann 3 unterhaltsberechtigte?

Ja, mit der Einschränkung von oben.
6. hat evtl. jemand erfahrungen und tipps mit heiraten einer ukrainerin trotz insolvenz?

Sorry, aber die Frage verstehe ich nicht.
8.da ich komplett blank bin und mir die schuldnerberatung (diakonie) auch nicht wirklich helfen konnte, bräuchte ich infos, bzgl. anwalt und kostenübernahme.Gerichtskostenhilfe ist ja nach meinem wissen nicht.

Durchaus mit Beratungsschein möglich. Die Lesitung ist entsprechend. Von einer Insolvenz wäre eventuell abzuraten, so lange die Sache mit dem Unterhalt nicht geklärt ist.

MfG

ThoFa

P.S.: Sie haben siebtens vergessen.  :wink:
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