"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?  (Gelesen 5906 mal)

dischilli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 38
Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #20 am: 03. Januar 2013, 13:01:17 »

Naja, allem hin oder her, der Anrag wurde heute abgegeben.
Die gute Frau auf dem Amtsgeicht hat alles nochmal grob durchgeblättert und es schien ok.

In 2-4 Wochen weiß ich dann mehr und werds hier berichten.

Danke an allen beteiligten für eure Hilfe.
Gespeichert
 

dischilli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 38
Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #21 am: 25. Januar 2013, 20:16:14 »

Hallo,

also heute war es dann soweit.
Ich habe heute vom Amtsgericht Bescheid bekommen, das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und ein Treuhänder wurde bestimmt.
Der Antrag durch mich ausgefüllt, scheint also korrekt gewesen zu sein.
erfahren doch nicht eröffnet wird? Im Brief vom Amtsgericht steht irgendwas von Widersprüchen, die die Gläubiger in einer genannten Frist machen können.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #22 am: 25. Januar 2013, 21:20:56 »

Bitte nochmal die letzte Frage im vollständigen Satz.
Gespeichert
 

dischilli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 38
Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #23 am: 26. Januar 2013, 00:15:48 »

Oh, sorry. Probleme mit der Maus.

Meine Frage war, kann das Verfahren noch unterbrochen werden?
Im Schreiben vom Amtsgericht steht, das die Gläubiger innerhalb einer Frist beim Treuhänder noch Widerspruch einlegen können. Was passiert, wenn die das machen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #24 am: 26. Januar 2013, 10:07:48 »

Ohne Paragraphen wird das schwierig.

Es könnte sich auf die Forderungsanmeldung und die möglichen Absonderungsrechte beziehen.
Ein genereller Widerspruch zur Eröffnung ist m.E. nicht möglich.

Oder handelt es sich in dem Schreiben um den Beschluss zur Stundung der Kosten ?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

dischilli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 38
Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #25 am: 26. Januar 2013, 11:06:31 »

Nein, der Beschluss zur Stundung der Kosten war mir extra zugegangen.

Im Schreiben der Insolvenzeröffnung geht es um einen Prüfungstermin nach den Paragraphen 29, 156 und 176 InsO
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #26 am: 26. Januar 2013, 14:38:41 »

Wahrscheinlich ist der Widerspruch im Prüfungstermin gemeint. In § 176 InsO heißt es dazu: "... Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern." Da es ein schriftliches Verfahren sein dürfte, muss also ein solche Widerspruch bis zum Prüfungsstichtag bei Gericht vorliegen.

Das ist eine Formalie, die für Sie mit großer Wahrscheinlichkeit keine Bedeutung erlangt. Hier geht es ausschließlich um einen Widerspruch gegen Forderungen, die für fehlerhaft gehalten werden. Über solche zweifelhaften Forderungen muss im Pfürungstermin das Gericht entscheiden.

Gespeichert
 

Insokalle

Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #27 am: 26. Januar 2013, 16:40:55 »

§ 176 InsO würde ich nicht als Formalie abtun. Der Prüfungstermin ist immens wichtig, wenn man allein schon an Forderungen aus unerlaubter Handlung denkt. Außerdem kann ein Blick auf angemeldete Forderungen lohnenswert sein, um solche zu bestreiten, die nicht bestehen. Im PT wird nämlich die Forderung nach Grund, Betrag und Rang geprüft und das Ergebnis in die Tabelle eingetragen.

Das Gericht entscheidet nicht im Prüfungstermin über zweifelhafte Forderungen. Etwaige formale Mängel einer Anmeldung müssen vorher behoben sein.
Wird eine Forderung bestritten, entscheidet das Prozessgericht über die Feststellungsklage, wenn denn eine erhoben wird.
Gespeichert
 

dischilli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 38
Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
« Antwort #28 am: 27. Januar 2013, 14:14:03 »

Habe mir auch von Bekannten sagen lassen, das bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Konto erstmal gesperrt wird. Stimmt das? Was muss ich dann tun, um es wieder frei zu bekommen?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz