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Autor Thema: KK pfändet trotz laufender IN  (Gelesen 2255 mal)

Elin78

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KK pfändet trotz laufender IN
« am: 10. August 2012, 13:13:07 »

Hallo miteinander,

trotz laufender IN, in der sie auch schon ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet hat, läßt die KK nicht locker.
Mich erreichen fast täglich Mahn- und Vollstreckungsbescheide, jetzt versuchen sie es auch noch bei meiner Bank und meinem Arbeitgeber.
Gesamt handelt es sich um eine Forderung von € 2500, die sie aber in MOnate und Arbeitnehmer aufdröseln und dann für jeden einen Mahnbescheid schicken.  :angry:

Der IV meinte, die dürfen das nicht, ich müsse mich aber selbst darum kümmern.
Was, außer einen Anwalt zu beauftragen, kann ich denn tun?

Noch dazu hat die KK die Forderungen als "aus unerlaubter Handlung" angemeldet.
Ich überlege, zu widersprechen, da ich zu dem Zeitpunkt zahlungsunfähig war und auch die Löhne nicht mehr auszahlen konnte.
Ich habe die Hoffnung, dass die KK wegen dem (für sie) relativ geringem Betrag kein Verfahren anstrebt.

Hat da jemand Erfarungswerte?

Vielen Dank schon mal und schönen Tag noch,

Elin     
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doktor mabuse

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Re: KK pfändet trotz laufender IN
« Antwort #1 am: 10. August 2012, 13:42:03 »

Hallo,

Sie sollten zuallererst der Forderung der unerlaubten Handlung widersprechen (Fristen beachten)
Durch Austausch mit anderen Betroffen weiß ich, das gerade KK das Procedere der Mahnung-und Vollstreckung bis zum geht nichtmehr durchziehen (ähnlich dem FFinanzamt) und sich meist auch nicht auf Vergleiche einlassen, selbst bei kleinen Summen.

Letzendlich hilft befristet eine Unterlassungsklage gegen die KK, aber quasi öffentliche Institutionen halten sich auch daran nicht.

Dafür müssten Sie aber einen kompetenten Anwalt einschalten, der natürlich auch wieder Geld kostet.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Elin78

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Re: KK pfändet trotz laufender IN
« Antwort #2 am: 10. August 2012, 13:52:05 »

Danke, Dr. Mabuse,

da sieht man mal, was die KK mit den Beiträgen  macht  :wink: Jeder Mahnbescheid kostet die ja auch Geld, und es ist denen wohl klar, dass es völlig sinnlos ist. Auch das Landratsamt hat wegen Müllgebühren des Betriebes eine Hausdurchsuchung angedroht, obwohl sie die Gebühren zur Tabelle angemeldet UND noch meinen LG angeschrieben haben, dass er sie nun zu zahlen hätte. Das ist ja fast schon "Dreifacheintreibung"....

Wegen der Forderung aus unerlaubter Handlung: bisher weiß ich das nur von der Tabelle, die mir mein IV zur Überprüfung geschickt hat.
Widersprechen muss ich dann beim Prüfungstermin, oder muss das schriftlich sein?

Elin

 
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doktor mabuse

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Re: KK pfändet trotz laufender IN
« Antwort #3 am: 10. August 2012, 14:32:25 »

Hallo,

Sie sollten sich bei Gericht nochmal erkundigen, normalerweise bekommen Sie ein gerichtliches Schreiben, aus dem die Forderung der unerlaubten Handlung hervorgeht. Dann haben Sie 14 Tage Widerspruchszeit und sollten auch schriftlich widersprechen.
Offensichtlich haben Sie noch kein Schreiben, aber Sie sollten sich unverzüglich bei Gericht ihre Akte einsehen. Das steht Ihnen zu, Sie sind ja schliesslich Verfahrensbeteiligter.

Gruß,
Doktor Mabuse
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ThoFa

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Re: KK pfändet trotz laufender IN
« Antwort #4 am: 11. August 2012, 02:55:09 »

Hallo,

gefährliche Antwort.

Der unerlaubten Handlung kann man ausschließlich und nur persönlich im Prüfungstermin widersprechen!

Ausnahme: Schriftliche Verfahren, da kann man natürlich auch nur (bis zum Prüfungstermin) schriftlich widersprechen.

MfG

ThoFa
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