Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rechtsreferendarin am 04. Februar 2009, 21:30:56
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GUten Abend,
ich bin Referendarin und arbeite zur Zeit im Rechtsamt meiner Stadt. Dabei bin ich auf folgende Fragen gestoßen, bei denen ich ein wenig Hilfe brauche, da das Insolvenzrecht nicht gerade meine Stärke ist.
Abstrakt gefragt: Darf man zwischen einem gestellen Insolvenzantrag und der eigentlichen Insolvenzeröffnung noch klagen??? WEnn das Verfahren eröffnet ist, ist ja eigentlich der Insolvenzverwalter für Klagen zuständig. Aber wie sieht es kurz davor aus? Bzw. wie wirkt es sich dann auf das später eröffnete Insolvenzverfahren aus, wenn die Klage zugelassen wird? DÜrfte der Kläger den Prozess überhaupt noch zuende führen?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
~kathrin~
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Die Antwort sollte sich im Wesentlichen in §§80 - 86 InsO verbergen. :thumbup:
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auch § 240 ZPO ist vielleicht ein Lektüre wert, wenn die Klage bei Eröffnung schon läuft