Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: der_pringles am 20. Mai 2011, 23:50:13
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Moin,
ich habe meinen alten Arbeitgeber verklagt und bekomme nun mein ausstehendes Januar Gehalt nachgezahlt.
Wie sieht das mit den pfändbaren Beträgen da aus?
Normalerweise ist das Geld ja für Januar. Wird das trotzdem jetzt zu meinen normalen Einnahmen im Juni dazu gezählt?
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ich denke es zählt zu Januar. Wovon hast du denn im Januar gelebt? Da müsste das meines Erachtens nach dann drauf geschlagen werden.
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Also wir haben lediglich von dem Gehalt meiner Frau gelebt