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Autor Thema: Klage wegen Veruntreuung von Arbeitnehmergeldern  (Gelesen 2192 mal)

Mesha

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Klage wegen Veruntreuung von Arbeitnehmergeldern
« am: 01. Dezember 2006, 15:55:15 »

hallo zusammen,
ich bin ja nun seit august in der regelinsolvenz und ich dachte jetzt kehrt ruhe ein...leider hab ich das nur gedacht.
ich habe jetzt eine klage wegen veruntreuung von arbeitnehmergeldern am hals. da ich dummerweise meinen namen für die firma meines bruders hergegeben hae und er keine sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat, hat sich dort ein betrag von rund 25.000 euro angesammelt.
heute war nun mein prüfungstermin und ich habe widerspruch gegen den vorwurf der vorsätzlich begangenen handlung eingelegt.
meine frage nun: gibt es hier jemandem der ähnliches erfahren hat? man sagte mir, dass es sich nun um zwei verfahren handelt 1. das strafrechtverfahren der krankenkasse gegen mich 2. die drohende feststellungsklage der krankenkasse damit die restschuldbefreiung in ihrem konkreten fall nicht greift.
muss ich mir einen extra anwalt für die fesstellungsklage suchen oder sollte das der anwalt machen der die insolvenz für mich eingereicht hat? wegen der strafrechtsache habe ich am montag einen termin bei einer strafrechtlerin.
kennt sich jemand aus???
die anwälte kosten ja leider auch geld :( :-?
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ThoFa

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Klage wegen Veruntreuung von Arbeitnehmergeldern
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2006, 20:30:32 »

Hallo,

von hier aus kann sicher keiner beurteilen, ob der Anwalt etwas taugt oder nicht. Warten Sie ab, ob die KK tatsächlich Feststellungsklage erhebt, wovon ich aber bei der nicht ganz unerheblichen Summe ausgehen würde.

MfG

ThoFa
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Mesha

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Klage wegen Veruntreuung von Arbeitnehmergeldern
« Antwort #2 am: 10. März 2007, 17:06:55 »

hallo nochmal,
ich hab in der zwischenzeit eine verurteilung erhalten und wurde zur zahlung von 30 tagessätzen á 15 € verurteilt. meine strafrechtsanwältin hat mir aber geraten dagegen einspruch einzulegen. sie möchte dann auf zeit spielen. was ich nicht ganz verstehe, die staatsanwaltschaft hat den streitwert (sprich die schulden die ich bei der krankenkasse habe) auf 10.000 euro gesetzt und dieser betrag weicht doch erheblich von den 24.000 euro die die krankenkasse gefordert haben, ab.
ich habe bis heute auch noch keinen bescheid wegen der feststellungsklage bekommen. wie lange dauert sowas denn in der regel. die kk hat mir zwar schriftlich \"geraten\" den einspruch gegen die höhe der forderung und den vorwurf der des vorsatzes zurück zu nehmen aber danach kam nichts mehr....bisher.  [addsig]
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ThoFa

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Klage wegen Veruntreuung von Arbeitnehmergeldern
« Antwort #3 am: 17. März 2007, 00:06:46 »

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die 24.000,00 € der Gesamtrückstand bei der KK war. Strafrechtlich relevant ist aber \"nur\" der Arbeitnehmeranteil, daher wohl die Reduzierung auf die Hälfte.

30 TS a 15,00 € hört sich ganz gut an, aber da hat die Anwältin wohl den besseren Einblick.

MfG

ThoFa

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