Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: IchWarsNicht am 08. August 2011, 20:46:23
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Hallo mal wieder.
nach einem Termin bei der DRV habe ich heute die Fahrtkosten in der unglaublichen Höhe von 2,40Euroaufs Konto überwiesen bekommen.
Muss, soll oder kann ich diesen Betrag dem Treuhänder melden? Da verfahren läuft noch und der TH lässt uns absolut in Ruhe und will auch keine Kontoasuzüge sehen.
Will mich natürlich nicht an diesem enormen Betrag unrechtmäßig bereichern.
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Das sind dann aber doch schon Aufwandsentschädigungen?
Oder?
:wink:
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Davon gehe ich aus: Es handelt sich um die Erstattung von Fahrtkosten nach einem Termin welcher vor einer Woche nach schriftlicher Einladung der DRV / Reha Berater stattgefunden hat.
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Ist dies nun eine Feststellung oder eine Frage.
Es sind Aufwandsentschädigungen.
:present:
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Sollte eine Feststellung sein. Wenn es also eine Aufwandsentschädigung ist, muss ich es nicht melden?
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nein, müssen Sie nicht.
Es sei denn, der TH hat zu wenig zu tun, dann könnte er sich mit dem Problem ob oder nicht und Freigabe mal auseinandersetzen.
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Danke Paps...der TH hat mehr als genug zu tun....hat er zumindest gesagt...Privatinsolvenzen muss er halt abwickeln, und wie er zu verstehen gab, mit sowenig Aufwand wie möglich..wenn ICH was von Ihm möchte, soll ich am besten immer nur ne Mail an seine Sekretärin schicken und die würde sich um alles kümmern!
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Holen Sie sich von dem "vielen" Geld ein (Früh)Kölsch und gut.
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na gut, werd ich machen...aber nur ein Reisdorf...und dem TH bring ich eins mit. danke