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Autor Thema: Kleinigkeiten - Steuernachforderung Finanzamt Insolvenzverfahren  (Gelesen 2388 mal)

Brigitte_W_de

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Wie kann man sich dagegen rechtzeitig schützen?

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann es passieren, dass das Finanzamt plötzlich den sogenannten “Sanierungsgewinn” versteuern will, denn der Schuldner hat durch die Restschuldbefreiung einen “Gewinn” erzielt, denn er braucht die Schulden nicht mehr zu bezahlen!
Hierzu wird m. E. die zutreffende Ansicht vertreten, dass auch diese Forderung vom Restschuldbefreiungsverfahren umfasst sein muss, denn sonst sieht sich der Schuldner einer neuen Forderung ausgesetzt, die er nicht bezahlen kann, die erneute Insolvenz ist vorprogrammiert.
Da dieser Fall aber m. W. bislang noch nicht höchstrichterlich oder gesetzlich geregelt ist, kann der Schuldner beim Finanzamt lediglich einen Antrag auf “Erlaß” der Steuerschuld stellen, auf den allerdings kein Rechtsanspruch besteht.

Gruss
Gitte
[addsig]
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