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Autor Thema: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?  (Gelesen 5675 mal)

KSC

  • Gast
KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
« am: 06. April 2010, 19:05:35 »

Servus,

ich hab mal ne Frage. Ok, die Zeitarbeitsfirma wird die Pfändungsgrenze etc berücksichtigen, aber ich hab mal was wegen KM bzw. Fahrgeld dass unpfändbar ist, gelesen.

Ich verdiene (circa) 820 Netto. Dazu gibts -WENN- ich keinen Tag im Monat gefehlt habe noch ca. 120€ Verpflegungsgeld. Zusätzlich gibt
es noch Fahrgeld von 6,60€ / Tag = ca. 132€

820 Lohn
120 Verpflegungsgeld
132 KM-Geld bzw. Fahrgeld

------
1072€ (in etwa!!!)

-> Wa ist pfändbar?
Gespeichert
 

Insokalle

Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
« Antwort #1 am: 06. April 2010, 19:49:13 »

alles , meine ich
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paps

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  • Beiträge: 6471
Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
« Antwort #2 am: 06. April 2010, 20:21:19 »

Die Verpflegungskosten und die KM-Zahlungen sollten Aufwandsentschädigungen für auswärtige Arbeit sein, wenn diese tatsächlich  anfallen.
Somit aus meiner Sicht unpfändbar.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
« Antwort #3 am: 07. April 2010, 10:55:18 »

Ich verstehe es so, dass die Zahlung sozusagen ein Zuschuss aus steuerlichen Gründen zu den Kosten des Arbeitnehmers für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist. Ähnlich das Verpflegungsgeld. Dafür spricht die monatliche Pauschalierung. Beides wäre dann pfändbar.

Aber vielleicht gelingt es dem Fragesteller auch mal, seine Frage zu präzisieren.
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rookie

  • Gast
Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
« Antwort #4 am: 07. April 2010, 11:09:35 »

Ich schliesse mich da Insokalle an, es ist Gang und Gäbe dass Leihfirmen ein niedriges Brutto zahlen aber dann mit KM-Geld , Verpflegungspauschalen und  anderen Zugaben das Gehalt "aufbessern"....dafür muss man ja keine Sozialabgaben zahlen...gehört m.E. sowieso verboten sowas

...m.E. ist alles pfändbar und hat nen großen Pferdefuss für den Arbeitnehmer. Es werden geringe Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und die Kilometerpauschale entfällt auch in der Steuererklärung.....die hat die Leihfirma ja schon mit dem Gehalt bezahlt.
« Letzte Änderung: 07. April 2010, 17:24:44 von rookie »
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Schimmelreiter

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Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
« Antwort #5 am: 08. Januar 2011, 21:17:49 »

Verpflegungsmehraufwand ist nicht pfändbar, Fahrtkosten sind ebenso nicht pfändbar, wenn es sich um tatsächliche Aufwandsentschädigung handelt, also tatsächlich gefahrene Kilometer abgerechnet werden.
Gespeichert
MfG Schimmelreiter
 
 

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