Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 06. April 2010, 19:05:35

Titel: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
Beitrag von: KSC am 06. April 2010, 19:05:35
Servus,

ich hab mal ne Frage. Ok, die Zeitarbeitsfirma wird die Pfändungsgrenze etc berücksichtigen, aber ich hab mal was wegen KM bzw. Fahrgeld dass unpfändbar ist, gelesen.

Ich verdiene (circa) 820 Netto. Dazu gibts -WENN- ich keinen Tag im Monat gefehlt habe noch ca. 120€ Verpflegungsgeld. Zusätzlich gibt
es noch Fahrgeld von 6,60€ / Tag = ca. 132€

820 Lohn
120 Verpflegungsgeld
132 KM-Geld bzw. Fahrgeld

------
1072€ (in etwa!!!)

-> Wa ist pfändbar?
Titel: Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
Beitrag von: Insokalle am 06. April 2010, 19:49:13
alles , meine ich
Titel: Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
Beitrag von: paps am 06. April 2010, 20:21:19
Die Verpflegungskosten und die KM-Zahlungen sollten Aufwandsentschädigungen für auswärtige Arbeit sein, wenn diese tatsächlich  anfallen.
Somit aus meiner Sicht unpfändbar.
Titel: Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
Beitrag von: Insokalle am 07. April 2010, 10:55:18
Ich verstehe es so, dass die Zahlung sozusagen ein Zuschuss aus steuerlichen Gründen zu den Kosten des Arbeitnehmers für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist. Ähnlich das Verpflegungsgeld. Dafür spricht die monatliche Pauschalierung. Beides wäre dann pfändbar.

Aber vielleicht gelingt es dem Fragesteller auch mal, seine Frage zu präzisieren.
Titel: Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
Beitrag von: rookie am 07. April 2010, 11:09:35
Ich schliesse mich da Insokalle an, es ist Gang und Gäbe dass Leihfirmen ein niedriges Brutto zahlen aber dann mit KM-Geld , Verpflegungspauschalen und  anderen Zugaben das Gehalt "aufbessern"....dafür muss man ja keine Sozialabgaben zahlen...gehört m.E. sowieso verboten sowas

...m.E. ist alles pfändbar und hat nen großen Pferdefuss für den Arbeitnehmer. Es werden geringe Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und die Kilometerpauschale entfällt auch in der Steuererklärung.....die hat die Leihfirma ja schon mit dem Gehalt bezahlt.
Titel: Re: KM-Geld! Ist vom Lohn was pfändbar?
Beitrag von: Schimmelreiter am 08. Januar 2011, 21:17:49
Verpflegungsmehraufwand ist nicht pfändbar, Fahrtkosten sind ebenso nicht pfändbar, wenn es sich um tatsächliche Aufwandsentschädigung handelt, also tatsächlich gefahrene Kilometer abgerechnet werden.